Nicht Abzocken e.V. seriös?

25.01.10

Kaum wurde die Webseite des Verbraucherdienst e.V. Ende 2009 aus der Taufe gehoben, schon fielen einzelne selbsternannte Verbraucherschützer
über sie her. Ein trauriges Beispiel für Journalismus auf niederem Niveau ist leider auch der Inhalt des Beitrags auf http://www.nicht-abzocken.eu/cms/index.php. Wir werden zukünftig auf derlei Dinge nicht weiter eingehen. Jedoch an Hand dieses Textes über den Verbraucherdienst e.V. einmal beispielhaft aufzeigen, auf was der nach Hilfe suchende Leser achten sollte, will er sich nicht in die Irre führen lassen von leeren Phrasen.

Zitat von Nicht Abzocken e.V.
Ganz exklusiv gibt man sich neuerdings in Essen, dort können von der Nutzlosbranche gebeutelte Internetnutzer Schutz suchen bei dem Verbraucherdienst e.V. OK, die Mitgliedschaft ist nicht gerade ein Schnäppchen, 180 Doppelmark jährlich mit einer Kündigungsfrist von 3
Monaten zum 31.12. eines Jahres. Das ist ohne Zweifel eine extrem transparente und Verbraucherfreundliche Reglung. Was für einen tollen Fang man mit der Mitgliedschaft gemacht hat lässt sich bereits nach Lesen der Homepage erkennen. Es gibt schlaue Tipps rund um die Nutzlosbranche, diese sollte man sich
unbedingt verinnerlichen ..

Verbraucherdienst e.V. fragt dazu
An welcher Stelle gibt sich der Verein exklusiv? Leere Worthülse und Stimmungsmache. Der Leser soll von beginn an negativ eingestellt werden.

Verbraucherdienst e.V. sagt dazu:
Ablästern ohne Kenntnis des Sachverhaltes Mitgliedsbeitrag 15,- Euro/Monat = 180,- Euro jährlich . Es hat sich noch kein zahlendes Mitglied darüber beschwert, das ihm nach kurzer Zeit 400, 1000 oder 7800  Euro auf sein Konto gut geschrieben wurden nach dem Verbraucherdienst seinen Fall erfolgreich abschloss.
Siehe auch Danksagungen
Aber vielleicht zielte der Hinweis der „Exklusivität“ ja auch auf diesen Zusammenhang ab – und der Beitrag ist nur nicht gut formuliert.

Tatsache ist:
Nach nur etwa drei Monaten Tätigkeit des Verbraucherdienst e.V. wurden mehr als 220 Inkassoforderungen eingestellt und mehr als 80.000,- € an
die rechtmäßigen Besitzer zurück geführt. Der Verein blickt nach der kurzen Zeit seiner Tätigkeit mit Stolz auf mehr als 200 Mitglieder
(Stand 25.01.10). Verbraucherdienst e.V. sorgt  auf  kürzestem Wege, dass die Mitglieder  vor Telefon-Terror geschützt sind. Alle notwendigen schriftlichen oder fernmündlichen Maßnahmen werden vom Verbraucherdienst für jedes Mitglied übernommen für den Mitgliedsbeitrag.

Im nächsten Absatz kopierte der Autor für seinen nächsten Beitrag folgenden Text aus unserer Webseite:
„Sie haben vermeintlich einen Vertrag am Telefon oder im Internet abgeschlossen. Trotz Ihres Widerspruchs wird Geld von Ihrem Konto abgebucht. Damit hat sich das Unternehmen bereits strafbar gemacht, die Abbuchung ist rechtswidrig.“

Zitat von Nicht Abzocken e.V. dazu:
Neiiiiin! Wirklich?! Das ist sensationell, liebe Verbraucher, jetzt ist es raus, wer Gelder von fremden Konten per Lastschrift einzieht, macht sich strafbar. Danke lieber Verbraucherdienst. Dieser wertvolle Hinweis wird uns bei unserer zukünftigen Arbeit sehr zu Hilfe kommen. Schon erstaunlich, was Ihr so alles herausgefunden habt, alle Achtung, macht weiter so!

Verbraucherdienst e.V. schmunzelt
Ohne uns auf das recht sinnfreie Geschreibsel einlassen zu wollen:  Immerhin hat der Autor etwas gelernt, wie er selbst schreibt.  Dies verringert die vorhandenen Defizite seiner Bemühungen nicht, die seriöse und nachweislich erfolgreiche Arbeit im Sinne des Verbraucherschutzes  unseres Vereins zu schmälern. Wer Unruhe stiften will sucht sich willkürlich eine Passage aus irgendeinem Text heraus. Damit nimmt er dem Inhalt den eigentlichen Zusammenhang. So wird mit Absicht Unglaubwürdigkeit  verursacht. – Völlig sinnfrei einfach mal was schreiben?

Wie lückenhaft das Wissen des Autors in Sachen Verbraucherschutz und Juristik ist, beweist er gleich im nächsten Absatz. Hier kopierte er sich aus unserer Webseite den folgenden Inhalt heraus:
„Sie erheben als Einzelperson Klage / Einspruch gegen einen angeblichen Vertragsabschluss. Das ist ein Verfahren einer Person gegen das
betreffende Unternehmen. – Welchen Erfolg hätte Ihre Klage, würden SIE – und 100 weitere Betroffene Menschen als Nebenkläger in der gleichen Sache – gleichzeitig vor Gericht gehen…?“

Sein formaler Kommentar dazu:
Lieber Verbraucherdienst, „nobody is perfect“ es gibt in Deutschland nicht die Möglichkeit als Nebenkläger in einem Zivilprozess
aufzutreten. Möglich ist lediglich ein Streitbeitritt gem. §66 ZPO wobei auch hier strenge Voraussetzungen zu erfüllen sind.

Verbraucherdienst e.V. ist begeistert
Tatsächlich stimmen Sachverhalt und Paragraph überein – allerdings ist nichts von einem Zivilprozess in der ausgewählten Textpassage zu lesen. In einem Strafprozess sind die Möglichkeiten weit reichender. Zwar sind auch hier keine so genannten Sammelklagen zugelassen, jedoch ist die Anzahl der Nebenkläger annähernd unbegrenzt, was der Inhalt der Aussage ist. Die Nennung des Begriffs „Nebenkläger“ schließt einen Zivilprozess aus, es ist also ein Strafprozess gemeint.

Wollte der Autor das nicht lesen und auch hier einfach nur negativ berichten?

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass der Bericht am 12.12.2009 verfasst wurde. Die Webseite des Verbraucherdienst ging nur wenige Wochen vorher online. Offensichtlich war einigen „Verbraucherschützern“ die erfolgreiche Arbeit des Verbraucherdienst e.V. schon vor der Veröffentlichung der Vereins-Webseite ein Dorn im Auge. Wie sonst ließe sich die schnelle Reaktion auf den Verbraucherdienst und seine Webseite erklären? Auch die reichhaltige Werbung für Kanzleien auf der Homepage von Nicht Abzocken e.V. lässt wenig Raum für den Glauben an die  Ernsthaftigkeit des  Verbraucherschutzes seitens
des Vereins. Siehe dazu: Kostenfalle Anwalt

Was wir bei diesem Verein vermissen sind aktive Tätigkeiten für Menschen gegen die Abzock-Industrie. Stattdessen gibt es übereilte (beabsichtigt?) oberflächlich recherchierte Beiträge über Vereine, die Abzockopfern wirklich aktiv und erfolgreich helfen. Mitglied sein heisst-aktiv zu sein!

Wer sich selbst ein Bild machen will, schaut sich auf der Seite einmal selbst um unter http://www.nicht-abzocken.eu/cms/


Verbraucherdienst e.V. –   Telefon:  0201-176790

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

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