Haben Sie auf der Suche nach helfender Unterstützung gegen Abzocke im Internet Webseiten besucht, die den Gang  zum Anwalt raten?
Verbraucherdienst e.V. empfiehlt, vor dem Besuch des Anwalts eine Deckungszusage der Versicherung einholen. Mitglied sein heisst- aktuell informiert zu sein!

Erst seit Ende 2009 bieten vereinzelte Versicherungsgesellschaften die Kostendeckung für Rechtsstreits im Zusammenhang mit Gewinnspielen usw. an. Handelsübliche Rechtsschutzversicherungen schliessen dies in Ihren AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) sogar aus – schauen Sie mal nach oder fragen Ihre Gesellschaft konkret danach.

Wie entsteht diese Kostenfalle?

In der Regel bittet der Geschädigte den Anwalt um die Abwehr von z.B. Inkassoforderungen, Einstellungen von unrechtmässigen Abbuchungen oder ähnlichem. In den meisten Fällen sind als Adressat dieser jedoch nicht die wahren Urheber angegeben, sondern (Schein-) Firmen, die auf den ersten Blick nichts mit dem eigentlichen Auslöser der Forderungen (Gewinnspiel z.B.) zu tun haben. Der Anwalt bittet die Versicherung um Deckungszusage für seine Vertretung und erhält diese zunächst.

Im Laufe der anwaltlichen Ermittlungen, ausgeführten Schriftsätze und Telefonate tritt dann die eigentliche Ursache, das Gewinnspiel-Unternehmen, in Erscheinung. Die Versicherung erfährt durch Statusmeldungen des Anwalts von diesem neuen Sachverhalt – und nimmt die Kostenübernahme mit Hinweis auf die AGB zurück. Die bislang entstandenen Kosten für den Anwalt sind nun von Ihnen zu tragen, ein Betrag von etwa 1000,- Euro zu diesem Zeitpunkt ist nicht
ungewöhnlich.

Wenn Sie auf Webseiten mit diesem „guten Rat“ landen, werden Sie auch schnell etwas anderes feststellen: Dort ist oftmals Werbung für Kanzleien usw. zu sehen, die ein zusätzliche Einnahmequelle darstellt. Offen bleibt, ob es Betreiber solcher Webseiten, die als Verbraucherschützer auftreten, nicht besser wissen – oder nicht besser wissen wollen. Entscheiden Sie selbst was davon zu halten ist.

In jedem Fall sollten Sie einen Anwalt schon im ersten Gespräch ausdrücklich auf den Zusammenhang mit Abzocke hinsichtlich Gewinnspiel oder ähnlichem hinweisen. – Oder besser noch selbst vor dem Besuch eines Anwalts mit Ihrer Rechtsschutzversicherung sprechen.

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