Vor einigen Wochen riefen uns Verbraucher an und baten, unter Zusendung der entsprechenden Unterlagen, die Wertigkeit des Angebots der Firma HC Marketing mit Sitz in Hilden zu prüfen. Diese bietet für 69,- Euro/ p.a. die Eintragung von Telefonnummern in sogenannten Sperrlisten an.
Laut AGB des Unternehmens wird dem Nutzer die Eintragung in die vom Dienstleister ausgesuchten Sperrlisten für unerlaubte Telefonwerbung vorgenommen.
Anmerkung: Keiner/ s der Verbraucher/ Mitglieder, die sich an Verbraucherdienst in diesem
Zusammenhang wandten, haben dem Unternehmen HC-Marketing eine Erlaubnis für den Werbeanruf erteilt. Unerlaubte Werbeanrufe gegen unerlaubte Telefonwerbung??
Frage von Verbraucherdienst e.V: Welche anerkannten Sperrlisten sind gemeint?
Allgemein bekannt ist, dass es nur eine anerkannte Sperrliste im Zusammenhang mit unerlaubten Telefonanrufen zu Werbezwecken gibt – die Robinson-Liste. In den Nutzungsregeln auf der Webseite findet sich der Hinweis auf die kostenlose Eintragung in dieser Liste: “ §3 Kosten: Der Eintrag in die deutschen Robinsonlisten zum Schutz gegen unaufgeforderte Werbung ist für den Verbraucher stets kostenlos.“
Gegen einen Betrag von 69,- Euro/ p.a., zahlbar per Nachnahme, wird dem Konsumenten von HC-Marketing eine Mustervorlage zugesandt. – Inhalt: Eine Mustervorlage zum Widerruf u.a. eines Vertrages nach §355 BGB. Mustervorlagen z.B. zum Widerruf eines Vetrags stehen zum kostenlosen Download im Internet bereit, und sind in Verbraucherzentralen ebenfalls kostenlos erhältlich.
Im Anschreiben an die Verbraucher wird weiterhin offeriert das Widerrufe gegen Firmen, die von Konten der Nutzer abbuchen, auf Anfrage auch unentgeltlich seitens HC-Marketing übernommen werden.
In den AGB findet sich jedoch kein Hinweis auf diesen Leistungsumfang.
Weiterhin erklärt sich der Verbraucher mit Zustandekommen des Geschäfts und der Zahlung von 69,- Euro mit den AGB der HC-Marketing einverstanden.
Dies umfasst u.a. auch die Nutzung personenbezogenen Daten für Werbung, Beratung und Marktforschung.
Eine völlig kostenlose Art lästige Werbeanrufe – mit Spaßfaktor – abzuwehren ist die sogenannte „Roger-Methode“. Zum Einen bringt man damit den Anrufer zur Verzweiflung, zum Anderen läuft man keine Gefahr, versehentlich wichtige Informationen zu übermitteln. Mehr zur „Roger-Methode“ lesen. Mitglied sein heißt- sich zu wehren!
Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790
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Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.
In unserem Blog finden Sie allgemeine Informationen zu verschiedenen Verbraucherschutzthemen.
Finger weg davon. Ich habe nur auf das Video gedrückt und jetzt habe ich eine Mahnung bekommen, welche ich definitiv… .ganzen Kommentar lesen..
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Hallo zusammen, leider bin ich gerade auch darauf reingefallen. Was kann ich jetzt am besten tun? .ganzen Kommentar lesen..
Debitor Inkasso war schon in Verbindung mit pvz Stockelsdorf aktiv.absurde Zeitschriften Abo.z.Z.mischt Debitor .. Lebensfreunde .pv..mit .ist eine Strafanzeige angebracht? .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu Aktion-Privatsphäre für 69,- Euro – HC Marketing