Das Amtsgericht Kleve hat zwei Klagen (Az:28C55/15, Az:28C56/15) im schriftlichen Verfahren abgewiesen. Die UPA Verlags GmbH hatte gegen zwei unterschiedliche Mitglieder des Verbraucherdienst e.V. Klage eingereicht. Auf diesen Weg wollte die UPA Verlags GmbH unsere Vereinsmitglieder verurteilen lassen, 391,51 bzw. 297,50 Euro Jahresbeitrag an sie zu zahlen.
Die Forderungen wären entstanden durch einen Eintrag im Branchenverzeichnis www.regionale-branchenauskunft.de die jedoch durch einen unzulässigen Telefonanruf (Cold Call) seitens der UPA Verlags GmbH entstanden sind. Da weder eine ausdrückliche noch mutmaßliche Einwilligung der Beklagten Vereinsmitglieder vorlagen, entschied das Gericht die gleich gelagerten Klagen als unbegründet abzuweisen. Das Gericht ging davon aus, das eine Rechtsausübung missbräuchlich ist, wenn ihr kein schutzwürdiges Eigeninteresse zugrunde liegt. Ein schutzwürdiges Eigeninteresse fehlt u.a. dann, wenn eine Leistungen gefordert wird, die alsbald zuückzugewähren wäre.
Es wurde beim Landgericht Kleve Berufung eingelegt.
Der Berufung wurde statt gegeben.
Es wurde zugunsten des Klägers entschieden.
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Das kann ich nicht so bestätigen. Ich habe das Coaching bei Danny Radke gemacht und kannte dadurch meinen Job in… .ganzen Kommentar lesen..
Vielen Dank lieber Verbraucherdienst. Wenn ich auf Google folgendes suche "lukas linder online business" Lukas Lindler Holding GmbH: Erfahrungen und… .ganzen Kommentar lesen..
Letzte Zeit hab ich bemerkt, das Arbeiter von Firma PAC control lassen keine gelbe Zettel unter den Scheibenwischer. Die machen… .ganzen Kommentar lesen..
Auch ich bin drauf rein gefallen. Ich weiss nicht was ich tun soll .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu Urteil UPA Verlags GmbH / Rechtsanwälte Lensing ./. Mitglieder