Ein Mitglied des Verbraucherdienst e.V. darf sich über eine Rückzahlung von der Gold International SE freuen. Vor dem Amtsgericht Düsseldorf wurde die Gold International SE verurteilt, eine Rückzahlung der gezahlten Beiträge vorzunehmen.
In der Verhandlung ging es um ein Spar- und Reservierungsplan für Aktien, dessen Vertrag nach einem Cold Call an unserem Mitglied versandt wurde. Dieses Mitglied fühlte sich von dem Cold Call Anruf überrumpelt und durch die geleistete Unterschrift im Postidentverfahren getäuscht.
Mit Unterstützung des Verbraucherdienst e.V. und deren kooperierende Anwälte verklagte unser Vereinsmitglied die Gold International SE auf Rückzahlung der eingezahlten Beiträge.
Würde man den Argumenten der Gold International SE folgen, wäre mit der Unterschrift der Postident Zustellungsurkunde lediglich der schon zuvor telefonisch abgeschlossene Vertrag schriftlich dokumentiert worden.
An dieser Argumentation zweifelte die Richterin. In den Entscheidungsgründen des Urteils heißt es:
„[…] Die Beklagte hat die gezahlten Beträge ohne Rechtsgrund erhalten. Denn zwischen den Parteien ist kein wirksamer Vertrag in Form eines „Spar- und Reservierungsplans“ abgeschlossen worden. Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende, mit Bezug auf einander abgegeben Willenserklärungen zu Stande, nämlich durch Angebot und Annahme.[…]“
„[…] Ein Vertrag ist nicht bereits im Rahmen des Telefonats am 12.06.2013 zustande gekommen. Das Gericht ist nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme davon überzeugt, dass sich die Parteien am Telefon nicht verbindlich über den Abschluss des Spar- und Reservierungsplans geeignet haben. Die Klägerin hat glaubhaft bekundet, dass der Zeuge G. sie gefragt habe, ob er etwas zuschicken solle.[…]“
Damit war die Klage vor dem Amtsgericht Düsseldorf für unser Mitglied erfolgreich. Sie darf sich hoffentlich bald über eine Rückzahlung von über 1.700 Euro nebst Zinsen freuen.
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