Die MFA + FilmDistribution e.K. versuchte beim Amtsgericht die Erstattung von Lizenzschadensersatz und Aufwendungsersatz aufgrund einer behaupteten Urheberrechtsverletzung durchzusetzen. In dem aktuellen Urteil (148 C 120/14) des Amtsgerichts Köln wurde die Klage jedoch abgewiesen. Der Kläger, MFA + FilmDistribution e.K., wurde in dem Rechtsstreit von den Prozessbevollmächtigten c-law GbR Schulenberg & Schenk vertreten.
Das Gericht war der Auffassung, dass der sekundären Darlegungslast durch den Beklagten genüge getan wurde, indem dieser mit Zeugen nachweisen konnte, zum Tatzeitpunkt nicht online gewesen war. Zudem sein Lebensgefährte alleinig Zugriff über einen eigenen Rechner auf das Internet nehmen konnte.
Aufgrund dessen sah das Gericht es als erwiesen an, dass der Beklagte weder als Täter noch als Störer in Betracht kam.
Gegen das Urteil ist das Rechtsmittel der Berufung zulässig.
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Finger weg davon. Ich habe nur auf das Video gedrückt und jetzt habe ich eine Mahnung bekommen, welche ich definitiv… .ganzen Kommentar lesen..
Ich habe bei der Master-Life-Akademie aus einer Webseite von Marko Slusarek im November 2023 zwei Programme bestellt. AB Mastersystem 2.0… .ganzen Kommentar lesen..
Hallo zusammen, leider bin ich gerade auch darauf reingefallen. Was kann ich jetzt am besten tun? .ganzen Kommentar lesen..
Debitor Inkasso war schon in Verbindung mit pvz Stockelsdorf aktiv.absurde Zeitschriften Abo.z.Z.mischt Debitor .. Lebensfreunde .pv..mit .ist eine Strafanzeige angebracht? .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu Urteil MFA + FilmDistribution e.K. / c-law GbR Schulenberg & Schenk ./. Mitglied