Die MFA + FilmDistribution e.K. versuchte beim Amtsgericht die Erstattung von Lizenzschadensersatz und Aufwendungsersatz aufgrund einer behaupteten Urheberrechtsverletzung durchzusetzen. In dem aktuellen Urteil (148 C 120/14) des Amtsgerichts Köln wurde die Klage jedoch abgewiesen. Der Kläger, MFA + FilmDistribution e.K., wurde in dem Rechtsstreit von den Prozessbevollmächtigten c-law GbR Schulenberg & Schenk vertreten.
Das Gericht war der Auffassung, dass der sekundären Darlegungslast durch den Beklagten genüge getan wurde, indem dieser mit Zeugen nachweisen konnte, zum Tatzeitpunkt nicht online gewesen war. Zudem sein Lebensgefährte alleinig Zugriff über einen eigenen Rechner auf das Internet nehmen konnte.
Aufgrund dessen sah das Gericht es als erwiesen an, dass der Beklagte weder als Täter noch als Störer in Betracht kam.
Gegen das Urteil ist das Rechtsmittel der Berufung zulässig.
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