Die MFA + FilmDistribution e.K. versuchte beim Amtsgericht die Erstattung von Lizenzschadensersatz und Aufwendungsersatz aufgrund einer behaupteten Urheberrechtsverletzung durchzusetzen. In dem aktuellen Urteil (148 C 120/14) des Amtsgerichts Köln wurde die Klage jedoch abgewiesen. Der Kläger, MFA + FilmDistribution e.K., wurde in dem Rechtsstreit von den Prozessbevollmächtigten c-law GbR Schulenberg & Schenk vertreten.
Das Gericht war der Auffassung, dass der sekundären Darlegungslast durch den Beklagten genüge getan wurde, indem dieser mit Zeugen nachweisen konnte, zum Tatzeitpunkt nicht online gewesen war. Zudem sein Lebensgefährte alleinig Zugriff über einen eigenen Rechner auf das Internet nehmen konnte.
Aufgrund dessen sah das Gericht es als erwiesen an, dass der Beklagte weder als Täter noch als Störer in Betracht kam.
Gegen das Urteil ist das Rechtsmittel der Berufung zulässig.
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Das kann ich nicht so bestätigen. Ich habe das Coaching bei Danny Radke gemacht und kannte dadurch meinen Job in… .ganzen Kommentar lesen..
Vielen Dank lieber Verbraucherdienst. Wenn ich auf Google folgendes suche "lukas linder online business" Lukas Lindler Holding GmbH: Erfahrungen und… .ganzen Kommentar lesen..
Letzte Zeit hab ich bemerkt, das Arbeiter von Firma PAC control lassen keine gelbe Zettel unter den Scheibenwischer. Die machen… .ganzen Kommentar lesen..
Auch ich bin drauf rein gefallen. Ich weiss nicht was ich tun soll .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu Urteil MFA + FilmDistribution e.K. / c-law GbR Schulenberg & Schenk ./. Mitglied