Die MFA + FilmDistribution e.K. versuchte beim Amtsgericht die Erstattung von Lizenzschadensersatz und Aufwendungsersatz aufgrund einer behaupteten Urheberrechtsverletzung durchzusetzen. In dem aktuellen Urteil (148 C 120/14) des Amtsgerichts Köln wurde die Klage jedoch abgewiesen. Der Kläger, MFA + FilmDistribution e.K., wurde in dem Rechtsstreit von den Prozessbevollmächtigten c-law GbR Schulenberg & Schenk vertreten.
Das Gericht war der Auffassung, dass der sekundären Darlegungslast durch den Beklagten genüge getan wurde, indem dieser mit Zeugen nachweisen konnte, zum Tatzeitpunkt nicht online gewesen war. Zudem sein Lebensgefährte alleinig Zugriff über einen eigenen Rechner auf das Internet nehmen konnte.
Aufgrund dessen sah das Gericht es als erwiesen an, dass der Beklagte weder als Täter noch als Störer in Betracht kam.
Gegen das Urteil ist das Rechtsmittel der Berufung zulässig.
In unserem Blog finden Sie allgemeine Informationen zu verschiedenen Verbraucherschutzthemen.
War heute bei Fressnapf für genau 11 Minuten einkaufen. Hab vergessen die Parkscheibe in die Frontscheibe zu legen. Nach dem… .ganzen Kommentar lesen..
Park & Control ist die unseriöseste Firma, die ich kenne. Sie schreckt nicht davor zurück, ihre Kunden kaltblütig auszunehmen und… .ganzen Kommentar lesen..
Die Hauptforderung beträgt EUR - 4,20 plus 0,01 Cent Verzugszinsen. Mahnkosten der Gläubigerin EUR -12,50, Bankgebühren EUR - 23,88. Auskunftgebühren… .ganzen Kommentar lesen..
Richter sind unabhängig. Da kommt es schon mal vor, dass man im juristischen Elfenbeinturm Sachverhalte theoretisch richtig, wenn auch lebensfremd… .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu Urteil MFA + FilmDistribution e.K. / c-law GbR Schulenberg & Schenk ./. Mitglied