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Die KSM GmbH strengte ein Verfahren vor dem Amtsgericht Freiburg im Breisgau wegen Schadenersatzes gegen ein Mitglied des Verbraucherdienst e.V. an. Grund war, dass der Filmpublisher KSM GmbH aus Wiesbaden behauptete, dass unser Vereinsmitglied eine Urheberrechtsverletzung an dem Film „Cass Legend of a Hooligan“ durch Filesharing über seinen Anschluss begangen hätte.

Eine Software mit dem Namen „Observer“ der Guardaley Ltd. hatte nach deren eigenen Angaben einen Zeitraum von wenigen Tagen im Jahr 2010 Nutzer erfasst, welche die deutsche Version des abgemahnten Filmwerks über eMule oder Bittorrent zum Herunterladen angeboten hatten. Mit den ermittelten Daten – Client, IP-Adresse, Zeitpunkt, Dateiname und Hashwert – wäre eine Verletzung des Urheberrechts dokumentiert worden. Darunter befand sich auch die zugewiesene IP-Adresse des Beklagten.

Durch das Landgericht Köln wurde die Herausgabe der Name und Anschriften der Betroffenen beschlossen, nachdem ein Antrag der KSM GmbH und deren bevollmächtigten Rechtsanwälte Baumgarten Brandt gestellt wurde.

Kanzlei BaumgartenBrandt versendete schließlich eine Abmahnung im August 2010 an den vermeintlichen Filesharer. In der Abmahnung von BaumgartenBrandt wurde die Zahlung eines Pauschalbetrages 850,00 Euro gefordert – zusätzlich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. In dieser sollte der Abgemahnte sich gegenüber der KSM GmbH verpflichten, eine Vertragsstrafe von 5.100 Euro zu zahlen, falls nochmals ein urheberrechtlich geschützter Film von der KSM GmbH, insbesondere den Film „Cass Legend of a Hooligan“ durch ihn oder dritten im Internet öffentlich zugänglich gemacht wird.

Es sollte ebenfalls der pauschale Abgeltungsbetrag auf das Konto der abmahnenden Kanzlei überwiesen werden. Nachdem weder die Forderung gezahlt wurde, noch die unterschriebene Unterlassungserklärung zurückgesendet wurde, erhielt unser Mitglied im Dezember 2013 einen Mahnbescheid der Fa. KSM GmbH. Durch falsche Adressdaten konnte dieser zunächst nicht zugestellt werden. Erst Anfang 2014 wurde der Mahnbescheid wegen vorherigen falschen Adressdaten zugestellt. Innerhalb weniger Tage widersprach der Empfänger dem Mahnbescheid.

Somit kam es vor dem Amtsgericht Freiburg zur Verhandlung wegen Schadenersatzes in Höhe von 400 Euro und vorgerichtlichen Anwaltskosten von 550,60 Euro, insgesamt also 990,60 Euro. Diesen Betrag sollte unser Vereinsmitglied wegen Filesharing an dem Hooligan-Film „Cass Legend of a Hooligan“. Die Klage (Az: 11 C 2063/14) wurde jedoch vom Richter abgewiesen. Die Klage wäre nicht begründet und bereits der Hinweis der angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. zur Verjährung wäre in diesem Rechtsstreit zutreffend. Somit brauchte der Abgemahnte keine Zahlung leisten. Die Kosten des Verfahrens hat die KSM GmbH zu tragen.

Bild Urteil KSM GmbH RAe BaumgartenBrandt

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