Bild aktuelle Urteile

Urteil KSM GmbH / Baumgarten & Kollegen ./. Mitglied

19.05.15

Nach mündlicher Verhandlung hat das Amtsgericht Philippsburg die Klage der KSM GmbH gegen ein Vereinsmitglied abgewiesen. Rechtsanwälte Baumgarten und Kollegen vertraten dabei die Klägerseite. Verteidigt wurde unser Mitglied von einer Anwältin, die bereits bei mehreren Klagen gegen die KSM GmbH erfolgreich war. Die Kooperationspartnerin übernimmt unter anderem die Vertretung von Mitgliedern unseres Vereins bei Filesharing-Abmahnungen. Bei Gerichtsverhandlungen tritt die kooperierende Rechtsanwältin als Prozessbevollmächtigte für ihren Mandaten und den verklagten Mitgliedern des Verbraucherdienst e.V. auf.

Streitwert von über 1000 EUR

Nach dem Urteil (1 C 19/14) braucht unser Mitglied die Abmahnung nicht bezahlen, wie zuvor schon bei ähnlich gelagerten Klagen der KSM GmbH und Baumgarten und Brandt gegen andere Mitglieder, über deren Fälle wir bereits berichteten. Der Streitwert war auf  1.051,80 EUR festgesetzt worden. In der zugrundeliegenden Abmahnung wurden pauschal 850,00 EUR gefordert. Daneben wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung in der Filesharing-Abmahnung von der Anschlussinhaberin gefordert.

Ist die Beklagte auch Täterin?

Nach Auffassung des Gerichts war es Sache der KSM GmbH darzulegen und nachzuweisen, dass unser Vereinsmitglied für die in der Abmahnung behaupteten Rechtsverletzung als Täterin verantwortlich wäre.

Vernehmung des Sohnes der Beklagten

Nach der Vernehmung des damals minderjährigen Sohnes der Beklagten als Zeuge, konnte die KSM GmbH samt dem Prozessbevollmächtigten Rechtsanwälten Baumgarten und Kollegen nicht den entsprechenden Beweis erbringen, dass die behauptete Urheberrechtsverletzung von der Mutter selbst begangen wurde. Der Sohn konnte glaubhaft machen, dass er das Internet im seiner Altersgruppe üblichen Umfang genutzt hatte. Der Film wäre auch nicht von ihm im Internet zugänglich gemacht worden.
Klage ist unbegründet

Urteil Amtsgericht Phillipsburg
Urteil Amtsgericht Phillipsburg

 

Das AG Philippsburg hielt die zulässige Klage für unbegründet. Auch könnte es so gewesen sein, dass der Film „Stadt der Gewalt“ mit der zum damaligen Zeitpunkt zugewiesene IP-Adresse im Internet angeboten worden sein. Ebenfalls kann es sein, dass dadurch die Urheberrechte der KSM GmbH verletzt worden sind. Es konnte jedoch nicht bewiesen werden, dass die Beklagte auch die Täterin war. Eine andere Person,  die für die Beklagte haftbar gemacht wird, konnte nicht ermittelt werden.


Verbraucherdienst e.V. –   Telefon:  0201-176790

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Chat in WhatsApp     (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Gerne können Sie uns auch via Email-Adresse und Kontaktformular erreichen: KONTAKT


Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

Bewertungen von Verbrauchern

Mitglied werden

Kommentare zu Urteil KSM GmbH / Baumgarten & Kollegen ./. Mitglied