Am 10. Dezember 2014 erreichte uns ein erfreuliches Urteil (Az: 4 C 148/14) vom Amtsgericht Hamburg. Es ging bei der Verhandlung um eine Abmahnung wegen Filesharing.
Im Filesharing-Netzwerk sollte angeblich der Film „Babysitter Wanted“ von der Filmvertriebsunternehmen KSM GmbH geteilt worden sein. Gerade in diesem Fall wurde deutlich, dass durch fachkompetente Hilfe viel Geld und Ärger gespart wird. In dem uns vorliegenden Urteil klagte die Condor Gesellschaft für Forderungsmanagment mbH gegen ein Vereinsmitglied.
Vertreten wurde die Klägerin Condor durch die Rechtsanwälte Baumgarten, Brandt. Das
Vereinsmitglied A.L gewann den Rechtstreit mit Hilfe der angeschlossenen Rechtsanwälte des Verbraucherdienst e.V. Das Urteil dürfte für die Gegenseite ernüchternd gewesen sein, da das Gericht der Argumentation der verteidigenden Anwälte folgten. Zitat aus dem Urteil: “ …denn der Klägerin stehen die Geltend gemachten Ansprüche unter keinem Gesichtspunkt zu“ Zitatende.
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Kommentare zu Urteil Condor Forderungsmanagment / KSM GmbH ./. Mitglied