Am 10. Dezember 2014 erreichte uns ein erfreuliches Urteil (Az: 4 C 148/14) vom Amtsgericht Hamburg. Es ging bei der Verhandlung um eine Abmahnung wegen Filesharing.
Im Filesharing-Netzwerk sollte angeblich der Film „Babysitter Wanted“ von der Filmvertriebsunternehmen KSM GmbH geteilt worden sein. Gerade in diesem Fall wurde deutlich, dass durch fachkompetente Hilfe viel Geld und Ärger gespart wird. In dem uns vorliegenden Urteil klagte die Condor Gesellschaft für Forderungsmanagment mbH gegen ein Vereinsmitglied.
Vertreten wurde die Klägerin Condor durch die Rechtsanwälte Baumgarten, Brandt. Das
Vereinsmitglied A.L gewann den Rechtstreit mit Hilfe der angeschlossenen Rechtsanwälte des Verbraucherdienst e.V. Das Urteil dürfte für die Gegenseite ernüchternd gewesen sein, da das Gericht der Argumentation der verteidigenden Anwälte folgten. Zitat aus dem Urteil: “ …denn der Klägerin stehen die Geltend gemachten Ansprüche unter keinem Gesichtspunkt zu“ Zitatende.
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Finger weg davon. Ich habe nur auf das Video gedrückt und jetzt habe ich eine Mahnung bekommen, welche ich definitiv… .ganzen Kommentar lesen..
Ich habe bei der Master-Life-Akademie aus einer Webseite von Marko Slusarek im November 2023 zwei Programme bestellt. AB Mastersystem 2.0… .ganzen Kommentar lesen..
Hallo zusammen, leider bin ich gerade auch darauf reingefallen. Was kann ich jetzt am besten tun? .ganzen Kommentar lesen..
Debitor Inkasso war schon in Verbindung mit pvz Stockelsdorf aktiv.absurde Zeitschriften Abo.z.Z.mischt Debitor .. Lebensfreunde .pv..mit .ist eine Strafanzeige angebracht? .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu Urteil Condor Forderungsmanagment / KSM GmbH ./. Mitglied