Vor dem Amtsgericht Düsseldorf wurde im August 2015 eine Klage (57 C 7424/14) der MIG Film GmbH, vertreten durch Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk als Prozessbevollmächtigte, gegen ein Mitglied des Verbraucherdienst e.V. abgewiesen.
In dem Verfahren verlangte die Klägerin eine Lizenzentschädigung und Abmahnkosten in Höhe von 1007,80 EUR plus 5 % Zinsen. Die Forderung kam durch eine Abmahnung wegen Filesharing an dem Film „Kampf der Barbaren“ zustande.
In den Entscheidungsgründen des AG Düsseldorf ist zu lesen:
Zitat:
„Die zulässige Klage ist unbegründet.
[…]
Die Klägerin hat gegen die Beklagte keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung von Urheberrechten gemäß § 97 Abs. 2 UrhG.
[…]
Die Klägerin hat nicht schlüssig dargelegt, welche Urheberrechte ihr am streitgegenständlichen Film konkret zustehen.
[…]
Auch wenn man zu Gunsten der Klägerin davon ausgehen würde, dass ihr durch den Filmhersteller neben dem Synchronisatzionsrecht auch ausschließliche Nutzungsrechte für die Verwertung des Films auf DVD übertragen wurden, fehlte es jedenfalls an einer substaniierten Darlegung des Schadens der Klägerin.
[…]“
Gegen dieses Urteil ist das Rechtsmittel der Berufung zulässig.
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Das kann ich nicht so bestätigen. Ich habe das Coaching bei Danny Radke gemacht und kannte dadurch meinen Job in… .ganzen Kommentar lesen..
Vielen Dank lieber Verbraucherdienst. Wenn ich auf Google folgendes suche "lukas linder online business" Lukas Lindler Holding GmbH: Erfahrungen und… .ganzen Kommentar lesen..
Letzte Zeit hab ich bemerkt, das Arbeiter von Firma PAC control lassen keine gelbe Zettel unter den Scheibenwischer. Die machen… .ganzen Kommentar lesen..
Auch ich bin drauf rein gefallen. Ich weiss nicht was ich tun soll .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu MIG Film / RAe Schulenberg & Schenk ./. Mitglied