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Klagerücknahme MIG Film GmbH | Kanzlei Schulenberg & Schenk ./. Mitglied

23.06.14

Ende 2013 ließ MIG Film GmbH mit dem Prozessbevollmächtigten Oliver Edelmaier einen Mahnbescheid versenden. In diesem Mahnbescheid wurde eine Gesamtsumme von rund 1250,00 Euro von dem Verbraucher gefordert, an dem das Schreiben adressiert war. Die Summe setzte sich aus einem Schadensersatz gemäß einer Urheberrechtsverletzung von 42,20 Euro plus Rechtsanwaltsgebühren von mehr als 800,00 Euro zusammen. Zur Gesamten Forderung kamen noch Gerichts-, Rechtsanwalts-Kosten und Zinsen.

Der Verbraucher ließ gegen den Mahnbescheid unter Mithilfe von Verbraucherdienst e.V. Widerspruch einlegen. Im März 2014 erhielt unser Verein eine Abschrift des Schreibens der Kanzlei Schulenberg & Schenk, das sie die Vertretung der Klägerin MIG Film GmbH übernommen hatte. Wenige Wochen später erreichte uns eine Nachricht von den gleichen Anwälten, dass die Klage zurückgenommen wurde.

Aus der Begründung der Klagerücknahme der Kanzlei Schulenberg & Schenk geht hervor, dass „….allein aus wirtschaftlichen Gründen zur Vermeidung weitere Kosten das streitige Verfahren…“ zurückgenommen wurde.

Das Amtsgericht Aschaffenburg erließ den Beschluss, dass die Klägerin die Kosten des Rechtsstreits zu zahlen hat. Der Streitwert wurde auf 850,00 Euro festgesetzt. Die für unser Mitglied positive Entscheidung beruhte darauf, dass die Klage zurück genommen wurde.

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