Wenn Post vom Anwalt Sebastian Wulf kommt, bedeutet es für die meisten Verbraucher nichts Gutes. Der Rechtsanwalt aus Werl ist dafür bekannt, Forderungen aus Schadensersatzansprüchen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen einzutreiben.
Dieses Mal konnte sich aber unser Mitglied über die Nachricht des AG Donaueschingen freuen. Es wurde mitgeteilt, dass Sebastian Wulf seine Klage (Az. 1 C 322/15) zurück nahm.
Das Amtsgericht Donaueschingen informierte über den aufgehobenen Termin kurz vor Weihnachten. Als Grund nannte das Gericht die Klagerücknahme. Diese erfolgte durch die Kanzlei jur-law vom Rechtsanwalt Sebastian Wulf.
Aus der Klagerücknahme, die wenige Tage vor dem anberaumten Termin beim Amtsgericht eingetroffen war, geht hervor, dass es sich um eine Vertretung der FDUDM2 handelt. Der Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides wurde von Sebastian Wulf unter Bezug auf den bisherigen Schriftsätzen zurückgenommen.
Für das Mitglied dürfte es ein vorzeitiges Weihnachtsgeschenk gewesen sein. Es zeigt sich, dass es lohnenswert sein kann, gegen einen Vollstreckungsbescheid Einspruch zu erheben.
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Park & Control ist die unseriöseste Firma, die ich kenne. Sie schreckt nicht davor zurück, ihre Kunden kaltblütig auszunehmen und… .ganzen Kommentar lesen..
Die Hauptforderung beträgt EUR - 4,20 plus 0,01 Cent Verzugszinsen. Mahnkosten der Gläubigerin EUR -12,50, Bankgebühren EUR - 23,88. Auskunftgebühren… .ganzen Kommentar lesen..
Richter sind unabhängig. Da kommt es schon mal vor, dass man im juristischen Elfenbeinturm Sachverhalte theoretisch richtig, wenn auch lebensfremd… .ganzen Kommentar lesen..
machen die das noch immer so? *tsss* das die seit Jahrzehnten damit durchkommen ist unglaublich! .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu Klagerücknahme FDUDM2 GmbH / RA Sebastian Wulf ./. Mitglied