Wenn Post vom Anwalt Sebastian Wulf kommt, bedeutet es für die meisten Verbraucher nichts Gutes. Der Rechtsanwalt aus Werl ist dafür bekannt, Forderungen aus Schadensersatzansprüchen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen einzutreiben.
Dieses Mal konnte sich aber unser Mitglied über die Nachricht des AG Donaueschingen freuen. Es wurde mitgeteilt, dass Sebastian Wulf seine Klage (Az. 1 C 322/15) zurück nahm.
Das Amtsgericht Donaueschingen informierte über den aufgehobenen Termin kurz vor Weihnachten. Als Grund nannte das Gericht die Klagerücknahme. Diese erfolgte durch die Kanzlei jur-law vom Rechtsanwalt Sebastian Wulf.
Aus der Klagerücknahme, die wenige Tage vor dem anberaumten Termin beim Amtsgericht eingetroffen war, geht hervor, dass es sich um eine Vertretung der FDUDM2 handelt. Der Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides wurde von Sebastian Wulf unter Bezug auf den bisherigen Schriftsätzen zurückgenommen.
Für das Mitglied dürfte es ein vorzeitiges Weihnachtsgeschenk gewesen sein. Es zeigt sich, dass es lohnenswert sein kann, gegen einen Vollstreckungsbescheid Einspruch zu erheben.
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Finger weg davon. Ich habe nur auf das Video gedrückt und jetzt habe ich eine Mahnung bekommen, welche ich definitiv… .ganzen Kommentar lesen..
Ich habe bei der Master-Life-Akademie aus einer Webseite von Marko Slusarek im November 2023 zwei Programme bestellt. AB Mastersystem 2.0… .ganzen Kommentar lesen..
Hallo zusammen, leider bin ich gerade auch darauf reingefallen. Was kann ich jetzt am besten tun? .ganzen Kommentar lesen..
Debitor Inkasso war schon in Verbindung mit pvz Stockelsdorf aktiv.absurde Zeitschriften Abo.z.Z.mischt Debitor .. Lebensfreunde .pv..mit .ist eine Strafanzeige angebracht? .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu Klagerücknahme FDUDM2 GmbH / RA Sebastian Wulf ./. Mitglied