Warnung vor dem Handel mit vermeintlich vorbörslichen Aktien der „Nucera AG“

Warnung vor dem Handel mit vermeintlich vorbörslichen Aktien der „Nucera AG“

01.08.23

Die BaFin warnt in einer aktuellen Meldung jene Verbraucher, die durch eine „Kepler Capital“ kontaktiert worden sein sollen. In diesen Telefonaten sollen vorbörsliche Aktien der Nucera AG angeboten worden sein. Es soll laut der BaFin jedoch kein Zusammenhang zur Kepler Cheuvreux-Gruppe bestehen.

Kepler Capital soll Cold Calls nutzen

Es geht mal wieder um das Thema Cold Calling. Unter dieser Bezeichnung sind in der Regel die unerwünschten Telefonate bekannt, die von Unternehmen genutzt werden können, um Privatpersonen Produkte, Abos, Verträge oder Dienstleistungen zu verkaufen. In Deutschland sind diese Cold Calls aber verboten, sofern keine eindeutige Zustimmung für Werbeanrufe vorliegt.

Eine aktuelle Warnung der BaFin bezieht sich auf diese unerwünschten Anrufe: eine Kepler Capital soll Privatpersonen bzw. Verbraucher telefonisch kontaktiert haben, um angeblich vorbörsliche Aktien der „Nucera AG“ anzubieten. Nachdem Käufer*innen die besagten Aktien bezahlten, soll weder was geliefert worden sein noch waren die Anbieter erreichbar.

Keine Genehmigung von der BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen gibt an, dass die Kepler Capital in Deutschland keine Erlaubnis zum Betrieb von Bankgeschäften oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen hat. Keine Genehmigung, keine Geschäfte – zumindest keine seriösen. Die BaFin hat zuletzt mehrfach vor solchen unseriösen Angeboten mit vorbörslichen Aktien gewarnt.

Sollten Verbraucher*innen diese vorbörsliche Aktien der „Nucera AG“ erworben haben, obwohl kein von der BaFin genehmigter Prospekt existiert, könnte sich ein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises ergeben. Dies muss jedoch im Einzelfall geprüft werden. Verbraucherdienst bietet seinen Mitglieder Hilfe durch unsere angeschlossene Rechtsanwälte. Sprechen Sie uns an!

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