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Stier Invest GmbH: Cold Callings für Aktienverkauf?

19.11.21

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) meldet, dass die Firma Stier Invest GmbH aus Frankfurt am Main Verbraucher via Kaltakquise kontaktieren soll, um Aktien der Daimler Truck AG anzubieten. Die Firma soll jedoch keine Erlaubnis nach dem KWG innehaben.

Scheinbar nicht im HRB eingetragen: Stier Invest GmbH

„Ihr Partner für Risikomanagement“ heißt es auf der Homepage der Stier Invest GmbH. In 60311 Frankfurt am Main soll besagte Firma ansässig sein. Jedoch mit einem großen Fragezeichen. Die BAFIN meldet, dass die Firma Stier Invest GmbH
zum Veröffentlichungszeitpunkt am 18.11.2021 nicht im Handelsregister eingetragen ist, obwohl es im Impressum der Homepage (URL: stierinvest.de/impressum) anders angegeben ist.

Weiter heißt es in der Meldung, dass die besagte Firma Verbraucher telefonisch mittels Cold Call kontaktiert, um Aktien anzubieten. Angeblich soll es sich hierbei um Wertpapiere der Daimler Truck AG handeln.

Keine Genehmigung für Angebot von Daimler Wertpapieren

Die BAFIN stellt klar: es liegt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) entgegen eigener Darstellung der Stier Invest GmbH keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Die Inhalte auf besagter Homepage erwecken auf uns den Eindruck, dass weitere Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.

Zu den Aktien der Daimler Truck AG ist zu wissen, dass sowohl die Daimler AG als auch die BaFin bereits seit Ende August 2021 darauf hinweisen, dass vorbörsliche Kaufangebote für Aktien der Daimler Truck Holding AG (DTHAG) unrechtmäßig sind und weder von der Daimler AG noch von Daimler Tochtergesellschaften stammen.

Wichtig für Anleger und Angerufene

Leider ist es ein Dauerbrenner: der Kaufpreis für die am Telefon angebotenen Aktien entgegengenommen wird zwar entgegengenommen, die Wertpapiere dagegen jedoch nie geliefert. Interessierte Verbraucher sollten sich von solchen Angeboten distanzieren und grundlegend ist eine Prüfung sämtlicher Unterlagen ratsam. Eine Prüfung des Angebots unter Hilfe der Datenbank der BAFIN kann sinnvoll sein.

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