De Beira Goldfields Inc. ist ein eher unscheinbares, um nicht zu sagen unbekanntes Aktienpapier eines Rohstoffexplorers. Dies änderte sich nachdem vier Finanzjongleure damit begannen, die Aktie aktiv zu bewerben – nachdem sie sich vorher einen ansehnlichen Aktienbestand der De Beira Goldfields zu niedrigem Kurs sicherten. Dies fand schon im Jahr 2006 statt. Nun müssen sich die Angeklagten vor dem Landgericht Stuttgart verantworten wegen Marktmanipulation, sogenanntes Scalping
Den Beschuldigten wird zur Last gelegt in der Zeit von Mitte Mai bis Mitte Juni 2006 mittels Publikationen in verschiedenen Medien zur Aktie De Beira Goldfields Inc. (ISIN US2402571051 / WKN A0JDS0) Kaufempfehlungen ausgegeben zu haben. Allerdings ohne bekannt zu geben, das sie selbst über eine erhebliche Stückzahlen der De Beira-Aktie verfügen, und somit die Situation eines Interessenkonfliktes besteht.
Die von den Beschuldigten vorgenommenen Veröffentlichungen hatten wie von ihnen beabsichtigt zur Folge, dass der Aktienkurs von durchschnittlich 2,00 Euro/Aktie auf bis zu über 18,00 Euro/Aktie im Juni 2006 stieg. Nun verkauften die Angeschuldigten die vor ihrer „Werbeaktion“ zu einem deutlich tieferen Kurs erstandenen De Beira Goldfields – Aktienpakete und machten entsprechenden Gewinn.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde im Sommer 2010 aufmerksam und erstattete Anzeige. Dies setzte ein Ermittlungsverfahren in Sachen De Beira Goldfields Inc. (ISIN US2402571051 / WKN A0JDS0) in Gang. Bereits ein knappes Jahr später, im Frühjahr 2011, wurden Hausdurchsuchungen durchgeführt. Es konnten verschiedene Vermögenswerte der Angeschuldigten gesichert werden. Verbraucherdienst e.V. geht davon aus, dass das Landgericht Stuttgart im nächsten Schritt über die Eröffnung einer Hauptverhandlung entscheiden wird.
Da Vermögenswerte der Angeschuldigten sichergestellt sein sollen, ist es empfehlenswert, zeitnah Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Anleger, die durch den hier geschilderten Sachverhalt seitens der Beschuldigten einen wirtschaftlichen Schaden erlitten haben, können mit Verbraucherdienst e.V. Essen Kontakt aufnehmen. Der Verein für Verbraucherschutz und angeschlossene Anwälte waren bereits in ähnlich gelagerten Fällen erfolgreich für Mitglieder tätig. Siehe Schadensersatzurteil Northwest Oil & Gas und Schadensersatzurteil Immobase AG
NACHTRAG 29.11.2012
Das Landgericht Stuttgart sprach am 12.10.2012 Urteile gegen die drei Angeklagten. Gegen Aly M. wurde eine Haftstrafe von knapp drei Jahren verhängt. Der vorbestrafte Sascha O. und der ebenfalls beteiligte Journalist kamen zwar auf Bewährung frei, müssen aber beide mehrere hunderttausend Euro Strafe zahlen.
[snippet]