Firmitas Capital Inc. – Umstrittene Rückkaufgarantie – BaFin warnt

24.02.12

Die Aktie der kanadischen Firmitas Capital Inc. (WKN A1C01R) mit Sitz in Toronto wird derzeit per verbotener Werbeanrufe – Cold Calling – angepriesen. Über das Unternehmen ist sehr wenig bekannt. Ins Handelsregister ist es erst seit Juni 2010 eingetragen. Das Unternehmen stellt sich selbst auf seiner nur wenig informativen Website als „ein in Mittel- und Südamerika agierendes Unternehmen“ vor, das „Expertenwissen und eigene Minenvorkommen stetig durch Zuerwerb vermehre“. Es „investiert vorrangig in Unternehmen, welche Innovationen zur Gewinnung von Edelmetallen entwickeln“. Dies berichtet das Online-Portal graumarktinfo.de Quelle

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Auch das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) berichtet auf der eigenen Webseite zur Firmitas Capital Inc: „Eine Untersuchung wegen des Verdachts der Marktmanipulation wurde eingeleitet.“

Zitat: “BaFin warnt vor unrichtigen Angaben in telefonischen Kaufempfehlungen von Aktien der Firmitas Capital Inc. (WKN A1C01R)

Nach Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werden derzeit die Aktien der Firmitas Capital Inc. (WKN: A1C01R) mittels telefonischer Werbung (Cold Calling) zum Kauf empfohlen. Die Kaufempfehlung erfolgt dabei unter Hinweis, dass es einen garantierten Aktienrückkauf zu einem Kurs von 11 Euro geben solle. Dieser Rückkauf solle über das Handelsportal von Lang & Schwarz abgewickelt werden. Die BaFin hat Anhaltspunkte, dass im Rahmen der Kaufempfehlungen unrichtige oder irreführende Angaben gemacht werden und/oder bestehende Interessenkonflikte pflichtwidrig verschwiegen werden.

Insbesondere unterhält keine der Gesellschaften der Lang & Schwarz Gruppe Geschäftsbeziehungen zu den genannten Gesellschaften und hat auch keine Vereinbarungen hinsichtlich der Aktien der Firmitas Capital Inc. (WKN A1C01R) getroffen. Die BaFin hat hinsichtlich des betroffenen Wertes eine Untersuchung wegen des Verdachts der Marktmanipulation eingeleitet. Zudem weist die BaFin darauf hin, dass sich Anleger im Einzelfall auch selbst wegen versuchten Insiderhandels strafbar machen können. Die BaFin rät daher allen Anlegern, vor Erwerb von Aktien dieser Gesellschaft sehr genau zu prüfen, wie seriös die gemachten Angaben sind, und sich über die betroffenen Gesellschaften auch aus anderen Quellen zu informieren.“ Zitat Ende. Quelle: http://web.archive.org/web/20120712185447/http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/weitere/2012/vm_120126_firmitas.html


Verbraucherdienst e.V. berichtete
wiederholt präventiv zu ähnlichen Fällen. Immer wieder fällt auf, dass zunächst mittels unerwünschter Werbeanrufe Aktienempfehlungen ausgesprochen werden. Die Anrufer geben vor, aus der Schweiz oder England anzurufen. Vollmundige Gewinnversprechungen werden seitens der anrufenden Telefonverkäufer gemacht. Zum Beispiel wird argumentiert, dass die Aktienübernahme der gerade feilgebotenen Aktie durch ein renommiertes Unternehmen unmittelbar bevor stünde. Somit stehe ein lukrativer Kursanstieg der per Werbeanruf feilgebotenen Aktie kurzfristig bevor. Die Anleger werden so dazu verleitet, Online-Depots zu eröffnen, und Käufe über den Xetra-Handel vorzunehmen. Nachdem die künstliche Nachfrage durch die unerwünschten Werbeanrufe, und damit der Kurs entsprechend gepusht wurde, stoßen die Hintermänner den eigenen Bestand der Aktie ab. Die gutgläubigen Anleger haben das Nachsehen. Siehe auch Marktmanipulation


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