Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ordnete per Bescheid vom 25.02.2015 der Expert Plus GmbH an, dass ihr betriebenes Einlagengeschäft unverzüglich abgewickelt wird und alle eingenommenen Gelder vollständig zurückgezahlt werden müssen. Die Firma Expert Plus GmbH bot Anlegern die Möglichkeit, unter der Produktbezeichnung „Queensgold“ fest verzinste Anlagekonten zu eröffnen.
Expert Plus GmbH – Anlagegeschäft mit Queensgold
Die Expert Plus GmbH ist laut eigener Aussage ein Edelmetallhandelshaus, welches nicht nur die Industrie, sondern auch Privatkunden zu Anlagezwecken beliefert. Von ihrem Sitz in Berlin soll sich die Expert Plus GmbH als feste Größe in der Welt der Edelmetall-Investmentprodukte positionieren.
Das Unternehmen bot den Goldsparplan „Queensgold“ an. Mit den Geldern der Anleger wurde Gold angekauft und diesen unabhängig von Schwankungen im Kurs ein fester Preis beim Rückkauf versprochen. Zusätzlich wurden bei einer Anlage mit einer Laufzeit von zwei Jahren 10 Prozent, bei fünf Jahren 30 Prozent und bei einer Laufzeit von 10 Jahren gar 70 Prozent Verzinsung zugesagt. Die BaFin sah darin ein unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft und ordnete daraufhin am 25.02.2015 die sofortige Rückabwicklung an. Daraus folgte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens für die Expert Plus GmbH.
Verbot durch die BaFin – Was wird aus der Rückabwicklung?
Das ursprüngliche Angebot „Queensgold-Pro“ wurde mittlerweile von der Webseite entfernt und durch „Queensgold Classic“ ersetzt. Das Produkt „Queensgold Pro“ stellte ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft nach Kreditwesengesetz dar. Da die Expert Plus GmbH zuvor mit der Bezeichnung „Sparbuch“ warb, könnten Anleger möglicherweise davon ausgehen, dass sie ihr Erspartes auch zurückbekommen würden. In dem Fall eines angebotenen Sparbuchs handelt es sich um ein Einlagengeschäft, für das keine Erlaubnis vorlag. Da keine solche Erlaubnis vorliegt, ordnete die Finanzaufsichtsbehörde BaFin die sofortige Rückabwicklung an.
Expert Plus GmbH wollte das Geschäft aufrecht erhalten und brachte eine neue Produktlinie ins Rollen: ein Nachrangdarlehen, welches unter der Bezeichnung „Auromaxx“ vertrieben wird. Hier wird eine Verzinsung von 5 Prozent bei einer Laufzeit von zwei Jahren versprochen. Allerdings ist aktuell nicht erkennbar, ob sie damit den Anlegern eine angemessene Aufwandsentschädigung bieten können. Ein Nachrangdarlehen als Kapitalanlage ist mit nicht zu ignorierenden Risiken verbunden. In diesem Fall ist man als Anleger auf die wirtschaftliche Entwicklung der Expert Plus GmbH angewiesen. Es droht ein Teil- oder gar des Totalverlustes des angelegten Kapitals.
Was sollten Queensgold-Anleger nun tun?
Es ist derzeit nicht gewährleistet, dass die Expert Plus GmbH die Gelder an ihre Kunden zurückzahlen kann. Die Kunden von den Produkten Queensgold bzw. Auromaxx wurden möglicherweise nicht ausreichend über die bestehenden Risiken wie ein Totalverlustrisiko informiert. Sollte dies der Fall sein, besteht die Möglichkeit auf Schadensersatzansprüche. Dies sollten Anleger prüfen lassen.
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