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Webbilling B.V. lässt durch wecollect GmbH beitreiben

09.01.12

Frau M.P., 82 Jahre alt und Mitglied des Verbraucherdienst e.V. Essen, staunte nicht schlecht. Eine Zahlungsaufforderung des Inkassounternehmens wecollect GmbH Düsseldorf lag in Ihrem Briefkasten. Die wecollect GmbH fordert für eine Firma Webbilling B.V 147,70 € ein.

wecollect fomuliert in der Zahlungsaufforderung – Zitat: “Hiermit unternehmen wir einen letzten Versuch, diese unangenehme Angelegenheit außergerichtlich aus der Welt zu schaffen.
Sollten wir bis zum 04.01.2012 keinen Zahlungseingang auf unserem Konto verzeichnen, werden wir unserem Auftraggeber empfehlen, die Forderung unverzüglich gerichtlich geltend zu machen.“ – Zitat Ende

Zunächst einmal keine Aufregung für Frau P.
– Als Mitglied des Verbraucherdienst e.V. schickte Frau P. die Zahlungsaufforderung der wecollect einfach an den Verbraucherdienst e.V. in Essen.

wecollect GmbH Düsseldorf
stellt in der Zahlungsaufforderung für die Webbilling B.V. einen sogenannten „Schuldnerlogin“ zur Verfügung. Diesen sah sich Verbraucherdienst e.V. im Rahmen der Prüfung des an Frau P. gestellten Anspruchs der Webbilling B.V. ebenfalls genauer an. Die genaue Recherche wies nun auf den eigentlichen Gläubiger hin: adultfriendfinder.net. Bei dem Gläubiger handelt es sich um einen Anbieter von Erotikwebseiten.

Eine Anmeldung ist nur per Internet möglich, die Erotikwebseiten des Anbieters verfügen über kaum ausreichende Kostenhinweise. Ganz im Gegenteil wird mit auffälligem Schriftbild für “kostenlos registrieren“ bzw. “kostenlos anmelden“ hingewiesen.

Sieht man einmal vom bisher geschilderten
Sachverhalt ab, erscheint die Zahlungsaufforderung der wecollect GmbH nicht glaubwürdiger wenn man weiß, das Frau P. weder über einen Internetanschluss, noch Computer verfügt. Damit die 82-jährige Rentnerin die Dienstleitung der angebotenen Erotikwebseiten in Anspruch nehmen kann, wären dies jedoch die Mindestvoraussetzungen. Auch die Nutzung eines Internet-Cafes ist Frau P. unmöglich, sie kann das Haus ohne Betreuung nicht mehr verlassen.

Für Verbraucherdienst e.V. stellten sich somit zwei essentielle Fragen:

– Ob sich jemand gemeinsam mit der gesundheitlich stark eingeschränkten 82-jährigen Frau P. einen lustigen Vormittag im Internet-Cafe beim Betrachten von Erotikwebseiten gemacht haben mag …?

– Woher hat der Erotikwebseitenanbieter die Daten der Rentnerin Frau P., die sich schon aus technischen Gründen nicht im Internet bewegt haben kann?


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