Uniscore Forderungsmanagement kündigt mahnend gegenüber Verbraucherdienst e.V. an: „Auf alle bisherigen Zahlungsauforderungen hat Ihre Mandantschaft leider nicht reagiert. Aus diesem Grund werden wir nun im gerichtlichen Verfahren den Anspruch gegen Ihre Mandantschaft eintreiben (…)“
Nachdem langjährige Mitglieder des Verbraucherdienst e.V. von Uniscore Forderungsmanagement GmbH Zahlungsaufforderungen erhielten, baten sie sofort um Hilfe und Unterstützung.
Mitglieder wie Frau C.B, Frau S.R. und Frau W.R. waren in der Vergangenheit von unerlaubten Werbeanrufen für Dienstleistungen wie z.B. Eintragservices für Gewinnspiel, Abos, Produktproben usw. betroffen. Diesen unerwünschten Werbeanrufen folgten Abbuchungen vom Konto der Betroffenen ohne schriftliche Einzugsermächtigung.
Zunächst gaben die Betroffenen die Lastschriften mit dem Vermerk “Widerspruch“ zurück. Zahlungsaufforderungen von Inkasso-Unternehmen waren die Folge. Den Mitgliedern des Verbraucherdienst e.V. wurden Zahlungsaufforderungen unter anderem seitens Uniscore Forderungsmanagement GmbH, Condor Forderungsmanagement GmbH, Focus Forderungsmanagement GmbH, Proinkasso GmbH, Rechtsanwalt Amberge und Debitas Inkasso & Forderungsmanagement zugestellt.
Unter Vorlage entsprechend notwendiger Vollmachten der betroffenen Mitglieder wurde Uniscore Forderungsmanagement um Vorlage der Verträge gebeten, auf die sich die jeweiligen Zahlungsaufforderungen beziehen. Das Inkassounternehmen legte daraufhin teilweise Unterlagen vor, die einen Vertragsabschluss darlegen sollten. In den meisten Fällen sollten diese Unterlagen einen telefonisch abgeschlossen Vertrag unter Beweis stellen.
Auch bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen muss der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt werden. Nachweise einer erfolgten schriftlichen Widerrufsbelehrung, oder eine Bandaufzeichnung eines sogenannten Kontrollanrufes der eine Widerrufsbelehrung beinhaltet, wurden seitens Uniscore ebenfalls nicht erbracht.
Teilweise wurden Verbraucherdienst e.V. nicht einmal Vollmachten / Abtretungserklärungen zu einzelnen Forderungen durch Uniscore zur Verfügung gestellt. Stattdessen übermittelte Uniscore Forderungsmanagement GmbH ein Schreiben vom 13.04.2012 mit folgendem Inhalt an Verbraucherdienst e.V.
Zitat: “Auf alle bisherigen Zahlungsaufforderungen hat Ihre Mandantschaft leider nicht reagiert. Aus diesem Grund werden wir nun im gerichtlichen Verfahren den Anspruch gegen Ihre Mandantschaft eintreiben. Die Einleitung gerichtlicher Schritte steht unmittelbar bevor. Nach Erwirkung eines Vollstreckungstitels besteht 30 Jahre lang die Möglichkeit, die Zwangsvollstreckung gegen Ihre Mandantschaft zu betreiben. Gerichtsvollzieher, Lohnpfändung, Kontopfändung, Haftbefehl, Eidesstattliche Versicherung etc.- Wir hoffen, dass Sie es nicht soweit kommen lassen.“ Zitat Ende
Mit Blick auf bereits gültige Urteile gegen Uniscore Forderungsmanagement für Mitglieder sehen der Verein und die betroffenen Mitglieder auch dieser Ankündigung einer gerichtlichen Durchsetzung gelassen entgegen.
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