Seit 2012 werden Forderungen aus Abmahnungen wegen Urheberechtsverletzungen durch die jeweiligen Rechteinhaber an Inkassounternehmen wie zum Beispiel der Rhein Inkasso und Forderungsmanagement mbH, der Condor Forderungsmanagement mbH, sowie Focus Forderungsmanagement mbH und oder der Debcon Debitoren Management mbH abgetreten. In den Abmahnungen wurde den betroffenen Filesharern mitgeteilt, dass diese sogenannte P2P-Netzwerke genutzt haben und urheberrechtliche geschützte Dateien, in vielen Fällen mit pornographischem Inhalt, heruntergeladen haben sollen. Zudem sollen die Dateien gleichzeitig mittels Upload unter Einsatz einer Filesharingsoftware wieder zur Verfügung gestellt worden sein.
In vielen Fällen solcher Inkassoforderungen von Debcon, Condor, Focus bzw. Rhein Inkasso wurde Verbraucherdienst e.V. für seine Mitglieder tätig und konnte diese erfolgreich abwehren. In den überwiegenden Fällen zogen die Inkassounternehmen sogar gerichtliche Mahnbescheide. In einigen Fällen suchten sogar die jeweiligen Gläubiger die gerichtlichen Auseinandersetzungen in Form von Klagen. Auch diese Klagen konnten erfolgreich verhindert werden, indem die Volljuristen des Verbraucherdienst e.V. konstruktive Lösungen für die betroffenen Mitglieder fand. Lesen sie hierzu die Bewertungen unserer Mitglieder.
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Das kann ich nicht so bestätigen. Ich habe das Coaching bei Danny Radke gemacht und kannte dadurch meinen Job in… .ganzen Kommentar lesen..
Vielen Dank lieber Verbraucherdienst. Wenn ich auf Google folgendes suche "lukas linder online business" Lukas Lindler Holding GmbH: Erfahrungen und… .ganzen Kommentar lesen..
Letzte Zeit hab ich bemerkt, das Arbeiter von Firma PAC control lassen keine gelbe Zettel unter den Scheibenwischer. Die machen… .ganzen Kommentar lesen..
Auch ich bin drauf rein gefallen. Ich weiss nicht was ich tun soll .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu Debcon, Condor, Focus, Rhein Inkasso – Forderungen aus Urheberechtsverletzungen