Seit 2012 werden Forderungen aus Abmahnungen wegen Urheberechtsverletzungen durch die jeweiligen Rechteinhaber an Inkassounternehmen wie zum Beispiel der Rhein Inkasso und Forderungsmanagement mbH, der Condor Forderungsmanagement mbH, sowie Focus Forderungsmanagement mbH und oder der Debcon Debitoren Management mbH abgetreten. In den Abmahnungen wurde den betroffenen Filesharern mitgeteilt, dass diese sogenannte P2P-Netzwerke genutzt haben und urheberrechtliche geschützte Dateien, in vielen Fällen mit pornographischem Inhalt, heruntergeladen haben sollen. Zudem sollen die Dateien gleichzeitig mittels Upload unter Einsatz einer Filesharingsoftware wieder zur Verfügung gestellt worden sein.
In vielen Fällen solcher Inkassoforderungen von Debcon, Condor, Focus bzw. Rhein Inkasso wurde Verbraucherdienst e.V. für seine Mitglieder tätig und konnte diese erfolgreich abwehren. In den überwiegenden Fällen zogen die Inkassounternehmen sogar gerichtliche Mahnbescheide. In einigen Fällen suchten sogar die jeweiligen Gläubiger die gerichtlichen Auseinandersetzungen in Form von Klagen. Auch diese Klagen konnten erfolgreich verhindert werden, indem die Volljuristen des Verbraucherdienst e.V. konstruktive Lösungen für die betroffenen Mitglieder fand. Lesen sie hierzu die Bewertungen unserer Mitglieder.
Inkasso- bzw. Zahlungsaufforderungen von Debcon, Condor, Focus bzw. Rhein Inkasso ignorieren?
[snippet]