Fillin Int. AG klagt auf Unterlassung gegen Verbraucherdienst e.V.

03.08.12

Verschiedene Unternehmen, unter anderem auch die Fillin Int. AG, buchten vom Konto des Herrn M. ab. Die Abbuchungen wurden mit  Teilnahmen bei Gewinnspiel-Eintragungs-Services begründet.

Durchgeführte unerlaubte Werbeanrufe wurden als Begründung für die Abbuchungen bzw. Forderungen per Lastschriftverfahren vom Konto des Rentners angeführt. Auch die Fillin Int. AG buchte per Lastschriftverfahren vom Konto des Herrn M. ab. Der wandte sich schließlich an den Verbraucherdienst e.V. in Essen.

Verbraucherdienst e.V. wurde aktiv. Der Verein setzte sich schriftlich mit der Hausbank des Herrn M. in Verbindung. Das Anschreiben veranlasste die Hausbank die betreffenden Abbuchungen mit Vermerk “Keine Einzugsermächtigung vorliegend“ zurückzuholen.

Unserem Mitglied wurden sämtliche Abbuchungen aus den Jahren 2008, 2009 sowie 2010, die im hier geschilderten Zusammenhang standen, gut-geschrieben. Auch die durch die Fillin Int. AG per Lastschriftverfahren abgebuchten Beträge.

Fillin Int. AG klagte daraufhin gegen:

  • unser Mitglied Herrn M. auf Rückzahlung und Verzinsung der zurück gebuchten Beträge in Höhe von 717,60 Euro
  • und den Verbraucherdienst e.V. auf Unterlassung.

Der Verbraucherschutz-Verein und eine seiner angeschlossenen Anwaltskanzleien nahmen diese Herausforderung an. 

Beide Klagen wurden mit Urteil vom 24.07.2012 abgewiesen durch das Landgericht Waldshut-Tiengen.

Herr H.M. ist übrigens 81 Jahre alt, sein gesundheitlicher Status entspricht seinem hohen Alter. Besonders zu schaffen machte ihm seine hochgradige Schwerhörigkeit. Doch selbst diese sofort auffallende gesundheitliche Einschränkung hielt die unerwünscht bei Herrn M. anrufenden Telefonwerber für Gewinnspiele nicht davon ab ihr “Geschäft“ mit dem Rentner zu machen.

Bedauernswerterweise sind gerade Senioren häufige Opfer von unerlaubten Werbeanrufen für Gewinnspiele, Zeitungsabos und sogar für nicht verschreibungspflichtige Medikamente.


Herr M. hat reagiert und sich Hilfe geholt
. Viele Senioren schämen sich – selbst gegenüber den eigenen Verwandten oder Kindern wenn sie betroffen sind. Dazu eine Empfehlung für Menschen, deren Eltern bereits im fortgeschrittenen Alter sind, siehe Senioren-Abzocke vorbeugen

Verbraucherdienst e.V. freut sich über den Erfolg des Vereins für Mitglied Herrn M. der diesem einen unerwarteten Geldsegen bescherte. Mitglied sein heisst – sich über Erfolge freuen zu können!

Er investierte einen Teil der durch Verbraucherdienst e.V. zurück geholten Beträge übrigens in ein Hörgerät.


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