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BVO Branchenverzeichnis SL Online

16.09.13

Haben sie Erfahrungen mit dem BVO Branchenverzeichnis S.L, Geschäftsführer Josef Kratzer, Calle Teobaldo Power 1, Puerta 113, C.C. Sonnenland, 35100 San Bartolome de Tirajana, Las Palmas?

Branchenbucheintrag durch einen unerlaubten Telefonanruf (Cold Call)

Gewerbetreibende berichten gegenüber Verbraucherdienst e.V., dass diese die Zielgruppe von Spam-Anrufen (Cold Call) für einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag sind. Auch für das BVO Branchenverzeichnis S.L. Online wird – ähnlich wie bei anderen Branchenbüchern die Cold Call ausüben  – mit unerwünschten Werbeanrufen versucht, Gewerbetreibende zu einem kostenpflichtigen Eintrag zu bewegen.

Update vom 15.07.2015 – Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt

Wie Verbraucherdienst e.V. heute erfuhr ermittelt inzwischen die Staatsanwalt Düsseldorf (Aktenzeichen 30 Js 7560 / 14) gegen den Betreiber des Bramchenbuchs BVO Branchenverzeichnis S.L aus Spanien. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt wegen Betrugsverdacht gegen den spanischen Branchenbuchbetreiber. Da Verbraucherdienst e.V. inzwischen  Gewerbetreibende bezüglich des Branchenbuchs betreut(e), hat die Absicht die Unterlagen an die Staatsanwaltschaft zu übermitteln.

Neues Branchenbuch IBV Internet Branchenverzeichnis vom selben Betreiber?

Verbraucherdienst e.V. vermutet, dass der Geschäftsführer Joseph Kratzer inzwischen mit einer neuen Firma tätig ist, die ebenfalls von den Kanaren aus Branchenbucheinträge an Gewerbetreibende vermarktet. Diese Firma heißt IBV („Internet Branchenverzeichnis Deutschland“). Bei dem BVO Branchenverzeichnis S.L und der der IBV Internet Branchenverzeichnis sind die Firmenadressen und die Beträge für einen Branchenbucheintrag identisch.

299 Euro für ein Jahr für das BVO Branchenverzeichnis

Betroffene teilten nach eigenen Aussagen mit, dass bereits ein kostenloser Basiseintrag im BVO Branchenverzeichnis existiere – jedoch noch nicht gekündigt worden sei. Daraus resultiere eine kostenpflichtige Verlängerung der Laufzeit um mindestens ein Jahr zum Preis von 299 Euro.

Abgleichung der Firmendaten des Gewerbetreibenden

Ein Mitglied schrieb in einer vorliegenden Email, dass „es nur um die Abgleichung der Firmendaten und nicht um einen kostenpflichtigen Eintrag bei dem Kontrollanruf ging.
Im Fall einer gewünschten Kündigung des vermeintlichen Vertrags für das BVO Branchenverzeichnis –  dies teilten uns Betroffene weiter mit – müsse diese per Bandaufzeichnung dokumentiert werden, so der Anrufer des unerwünschten Werbeanrufs.

Es kommt ein verbindlicher Vertrag mit dem Branchenbuchbetreiber zustande

Auf der Rechnung vom BVO Branchenverzeichnis Online ist folgender Hinweis zu lesen: „Der Auftrag wurde nach § 312b ff. BGB per Bandaufnahme von Ihnen für den oben genannten Eintrag erteilt. […]“ Weiterhin finden wir in der uns vorliegenden AGB zu diesem Vertrag: „ Zwischen BVO-Branchenverzeichnis S.L. und dem Kunden kommt es zu einem verbindlichen Vertrag, wenn der Kunde in einem zweiten Telefonat (Kontrollgespräch) oder schriftlich der BVO-Branchenverzeichnis S.L. einen Auftrag erteilt.“

Gewerbetreibende berichteten über den vermeintlichen Vertrag mit dem Branchenbuch

Gewerbetreibende, die sich auf eine Bandaufzeichnung zur telefonischen Kündigung einließen, erhielten wenige Tage später jedoch eine Auftragsbestätigung samt Rechnung über 299 Euro für einen Eintrag im BVO Branchenverzeichnis. Ähnliche Erfahrungen schildern uns betroffene Gewerbetreibende, die um die Zusendung des vermeintlichen Vertrags mit dem BVO Branchenverzeichnis baten. Auch Ihnen wurde kurze Zeit später statt des zur Vorlage verlangten Vertrags zum BVO Branchenverzeichnis die Rechnung zugesandt. Diese Vorgehensweise zur Erlangung eines Eintrags im BVO Branchenverzeichnis wird von betroffenen Gewerbetreibenden verständlicherweise als Abzocke empfunden.

Spam-Anrufe von den Kanaren?

Interessant ist, das einmal mehr eine solche Offerte aus der größten Stadt Las Palmas von den Kanarischen Inseln kommt. Diverse Call Center sitzen dort in Spanien und vermarkten gewerbliche Einträge für das eine oder das andere Branchenbuch bzw. Branchenverzeichnis mit sogenannten Spam-Anrufen. So wie hier (in diesem speziellen Fall) für die Branchenbuchfirma BVO.

Liste mit diversen Branchenbucheinträgen

Verbraucherdienst e.V. erstellte zur Information eine Liste der Branchenbücher, die seitens betroffenen Gewerbetreibenden als Abzocke empfunden werden. Leider besteht kein Widerrufsrecht für Gewerbetreibende, sondern nur die Möglichkeit der Anfechtung des Vertrags. Wer leider von den Offerten (wie für das BVO Branchenverzeichnis) betroffen ist, kann sich gerne an den Verbraucherdienst e.V. wenden.

Erfolge von Mitgliedern bei Cold-Call-Verträgen

Im Mai 2015 erstritt ein Mitglied unseres Vereins für Verbraucherschutz mit der Unterstützung der kooperierenden Anwälte ein Urteil vor dem Amtgericht Sonthofen. Der Gerichtsentscheid ging gegen eine Agentur die ebenfalls einen Vertrag über einen Cold Call abgeschlossen hatte. Unter Hinweis auf die Verletzung eines Schutzgesetzes und eines daraus resultierenden Schadenersatzanspruches wurden die Forderungen gegeneinander aufgerechnet. Im Ergebnis brauchte unser Vereinsmitglied keine Zahlung an die Gegenseite leisten. Und die Klage wurde abgewiesen.


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