RB Medienverlags GmbH aus Ingolstadt stellt Gewerbetreibenden 1.178,10 Euro in Rechnung für einen Eintrag im Branchenbuch „Branchenauskunft“.
Über den Preis werden sich betroffene Unternehmer sicher selbst ein Urteil bilden, wie z.B. im Fall des Unternehmens malerdeck gmbh®. Zumal Spam-Faxe die Grundlage der Kontaktaufnahme seitens RB Medienverlags GmbH sind, um Gewerbetreibende zu einem Vertragsabschluß zu bewegen.
Diese Vorgehensweise, Unternehmen per unerwünschtem Werbeanruf oder Spam-Fax zu einem Eintrag in ein Branchenbuch zu bewegen und vertraglich zu binden, hat seit Anfang 2013 deutlich zugenommen.
Es hilft kein Klagen – Gewerbetreibende ohne Widerrufsrecht
Ein Widerruf nach Ausfüllen und Absenden des Faxes an die RB Medienverlags GmbH ist zudem nicht möglich, da Gewerbetreibenden ein Widerrufsrecht nicht gewährt ist. Bei Zahlungsverweigerung folgen Mahnung / Zahlungsaufforderung mit Androhung einer Klage seitens RB Medienverlags GmbH
In den Mahnschreiben wird auf die Voraussetzungen einer gerichtlichen Geltendmachung (Klage) verwiesen für den Fall, das auf Rechnung und Mahnung nicht reagiert wird..
RB Medienverlags GmbH weist weiterhin darauf hin, dass zur Vermeidung weiterer Unannehmlichkeiten durch eine Klage, wie Prozesskosten und Zwangsvollstreckungsmaßmahnen, die Zahlungsfrist eingehalten werden solle.
Verbraucherdienst e.V. urteilt: So geht es nicht …
… und hilft bei einem ungewollten Eintrag im Branchenbuch der RB Medienverlags GmbH aus Ingolstadt, das sich „Branchenauskunft“ nennt und unter regionales-branchenbuch.de im Netz erreichbar ist.
Kostenpflichtige Branchenbücher, gegen die wir unsere Mitglieder unterstützen konnten finden Sie hier
Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790
Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.
Gerne können Sie uns auch via Email-Adresse und Kontaktformular erreichen: KONTAKT
Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.
Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.
In unserem Blog finden Sie allgemeine Informationen zu verschiedenen Verbraucherschutzthemen.
Finger weg davon. Ich habe nur auf das Video gedrückt und jetzt habe ich eine Mahnung bekommen, welche ich definitiv… .ganzen Kommentar lesen..
Ich habe bei der Master-Life-Akademie aus einer Webseite von Marko Slusarek im November 2023 zwei Programme bestellt. AB Mastersystem 2.0… .ganzen Kommentar lesen..
Hallo zusammen, leider bin ich gerade auch darauf reingefallen. Was kann ich jetzt am besten tun? .ganzen Kommentar lesen..
Debitor Inkasso war schon in Verbindung mit pvz Stockelsdorf aktiv.absurde Zeitschriften Abo.z.Z.mischt Debitor .. Lebensfreunde .pv..mit .ist eine Strafanzeige angebracht? .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu Hilfe bei Eintrag im Branchenbuch der RB Medienverlags GmbH