RB Medienverlags GmbH aus Ingolstadt stellt Gewerbetreibenden 1.178,10 Euro in Rechnung für einen Eintrag im Branchenbuch „Branchenauskunft“.
Über den Preis werden sich betroffene Unternehmer sicher selbst ein Urteil bilden, wie z.B. im Fall des Unternehmens malerdeck gmbh®. Zumal Spam-Faxe die Grundlage der Kontaktaufnahme seitens RB Medienverlags GmbH sind, um Gewerbetreibende zu einem Vertragsabschluß zu bewegen.
Diese Vorgehensweise, Unternehmen per unerwünschtem Werbeanruf oder Spam-Fax zu einem Eintrag in ein Branchenbuch zu bewegen und vertraglich zu binden, hat seit Anfang 2013 deutlich zugenommen.
Es hilft kein Klagen – Gewerbetreibende ohne Widerrufsrecht
Ein Widerruf nach Ausfüllen und Absenden des Faxes an die RB Medienverlags GmbH ist zudem nicht möglich, da Gewerbetreibenden ein Widerrufsrecht nicht gewährt ist. Bei Zahlungsverweigerung folgen Mahnung / Zahlungsaufforderung mit Androhung einer Klage seitens RB Medienverlags GmbH
In den Mahnschreiben wird auf die Voraussetzungen einer gerichtlichen Geltendmachung (Klage) verwiesen für den Fall, das auf Rechnung und Mahnung nicht reagiert wird..
RB Medienverlags GmbH weist weiterhin darauf hin, dass zur Vermeidung weiterer Unannehmlichkeiten durch eine Klage, wie Prozesskosten und Zwangsvollstreckungsmaßmahnen, die Zahlungsfrist eingehalten werden solle.
Verbraucherdienst e.V. urteilt: So geht es nicht …
… und hilft bei einem ungewollten Eintrag im Branchenbuch der RB Medienverlags GmbH aus Ingolstadt, das sich „Branchenauskunft“ nennt und unter regionales-branchenbuch.de im Netz erreichbar ist.
Rechnung für den Eintrag in das Branchenbuch nicht übereilt begleichen
Rechnung nicht ignorieren und Mahnung oder gar Klage abwarten
Kostenpflichtige Branchenbücher, gegen die wir unsere Mitglieder unterstützen konnten finden Sie hier
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