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Aktion Privatsphäre weiter aktiv mit BA Marketing

17.02.11

Viele Konsumenten kontaktierten verstärkt Verbraucherdienst e.V. in den letzten Tagen telefonisch. Sie erhielten Zahlungsaufforderungen von einer Firma Aktion Privatsphäre, ohne diese zu kennen oder bei diesem Unternehmen etwas bestellt / in Auftrag gegeben zu haben.

Verbraucherdienst e.V. berichtete bereits in der Vergangenheit über die „Aktion Privatsphäre“ im Zusammenhang mit dem Unternehmen HC-Marketing. In diesem Fall handelt es sich zwar um die gleiche Dienstleistung, aber die Initiative geht von einer anderen Firma aus.

Die Verbraucher werden mittels unerlaubter Werbeanrufe kontaktiert. Es werden für einen Beitrag in Höhe von  69,- Euro jährlich Eintragungen in sogenannte Sperrlisten angeboten. Der Einzug der Dienstleistungsgebühr erfolgt per Nachnahmesendung. Für den Nachweis des Vertragsabschluss soll dem Unternehmen eine Gesprächsaufzeichnung vorliegen. So geht es aus den Zahlungsaufforderungen der „Aktion Privatsphäre“ mit Sitz in Hilden vor.

In Hilden allerdings ist laut Angaben des Impressums der Homepage nur der Abwickler treuhänderisch für Kundenbetreuung und Postversand ansässig. Es handelt sich um die Firma GBS Solutions & Services UG, Kleinhülsen 45, 40721 Hilden. Der eigentliche Betreiber der Aktion Privatsphäre ist die Firma BA Marketing, Inhaber Bülent Aydemir, mit Sitz in der Türkei.

Die zugestellten Forderungsschreiben weisen weder eine Umsatzsteuernummer aus, noch findet sich ein Hinweis auf die Eintragung in ein Handelsregister, bzw. eine Handelsregisternummer. Dies wurde Verbraucherdienst e.V. von den Betroffenen so mitgeteilt.

Verbraucherdienst e.V. prüfte diese Angaben anhand der Unterlagen, die ihm von Vereinsmitgliedern übergeben wurden. Die von betroffenen Mitgliedern des Verbraucherdienst e.V. und anderen Konsumenten telefonisch mitgeteilten Angaben bzgl. der Zahlungsaufforderungen sind zutreffend, wie sich nach Sichtung der Unterlagen herausstellte.

Die für die kostenpflichtige Eintragung angebotenen Sperrlisten werden nicht benannt. Bedenklich ist aus Sicht des Verbraucherdienst e.V. zudem der Hinweis in den AGB, dass die Kundendaten Call-Centern zur Verfügung gestellt werden. Wie unter solchen Umständen die „Kunden der Aktion-Privatsphäre“ vor  unerlaubten Werbeanrufen geschützt werden sollen ist somit fraglich.

Eintragungen in nicht genau benannte Sperrlisten sind nicht nur zweifelhaft, sondern auch wirkungslos, wie Betroffene nach einiger Zeit rückblickend immer wieder mitteilen.

Zunächst wurden die Betroffenen, nach eigener Aussage, willkürlich angerufen. Kurze Zeit verlangte der Postbote 69,- Euro per Nachnahme zzgl. Gebühren für eine Mitgliedschaft bei Aktion Privatsphäre. Einen Vertrag, Dienstleistungsnachweise, gültige AGB oder eine vorschriftsmäßige Widerrufsbelehrung wurden nicht zur Verfügung gestellt. Wurde der Betrag nicht entrichtet, folgten Zahlungsaufforderungen und Mahnverfahren. In anderen Verbraucherdienst e.V. bekannt gemachten Fällen enthielt bereits die erste Zahlungsaufforderung den Vermerk „Letzte Mahnung“, was dem  außergerichtlichen Mahnwesen widerspricht.

Die Vorgehensweise der Ba Marketing stellt in Frage, wie ein Vertragsabschluss zustande gekommen sein soll.

Verbraucherdienst e.V. empfiehlt den verlangten Betrag nicht zu zahlen. Im Gegensatz zu Abbuchungen von Konten können per Nachnahme kassierte Gelder nicht zurück geholt werden … Mitglied sein heisst- Abzocke abzuwehren!


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