Beitragsbild: Unterlassungserklaerung nach Urheberrechtsverletzung#

Unterlassungserklaerung nach Urheberrechtsverletzung

24.07.13

Unterlassungserklaerung nach Urheberrechtsverletzung

FAREDS zählt zu den Kanzleien die Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung für Rechteinhaber wie z.B. Malibu Media LLC, Kindervater & Bülles, Katharina Löwel oder Track by Track Records UG vornehmen.
Abgemahnt werden Filme pornografischen Inhalts wie z.B. Everlasting Friendship oder Tonaufnahmen wie Michael Mind Project feat. Danie Thomas / Feeling so blue, DJ Antony / Bella Vita oder Michael Mind Project feat. Danie Thomas / Nothing lasts forever.

Wie sieht eine Abmahnung der Kanzlei FAREDS aus

Die Seitenanzahl einer Abmahnung der Kanzlei FAREDS umfaßt 5 Seiten und enthält einen Hinweis auf einen Landgerichtsbeschluss mit Aktenzeichen im Rahmen eines Auskunftsverfahrens.
Mit diesem Beschluss werden Provider aufgefordert, die persönlichen Daten zu der im Beschluss genannten IP-Adresse an Kanzlei FAREDS  herausgeben. In einer Abmahnung von FAREDS sind i.d.R also die IP-Adresse, sowie Datum und Uhrzeit des Tatzeitpunktes, und der Dateiname, der für den Upload genutzt wurde, angegeben.

Eine Abmahnung der Kanzlei FAREDS enthält umfangreiche Rechtsausführungen. Dies ist fachlich vermutlich  korrekt und notwendig, aber für Laien oft unverständlich. Eine aus diesem Grund häufige erste Reaktion betroffener Verbraucher nach Erhalt einer Abmahnung von FAREDS bei der Kontaktaufnahme mit Verbraucherdienst e.V. ist entsprechend empört.

Ein ignorieren der Abmahnung von Kanzlei FAREDS kann ein kostspieliges Verfahren zur Folge haben. Die Ausgangslage kann aufgrund der derzeitigen Tätervermutung, die für den Anschlussinhaber gilt, als ungünstig bezeichnet werden.

Es sollte die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung der Kanzlei FAREDS nicht ungeprüft unterzeichnet werden. Die einer Abmahnung beigelegte Unterlassungserklärung der Gegenseite (hier: Kanzlei FAREDS) ist in vielen Fällen jedoch recht weit gefasst. Daher ist zu prüfen, ob die Unterlassungserklärung im von FAREDS vorgegebenen Umfang unterschrieben werden sollte.
Der Abgemahnte sollte keinen Kontakt mit der abmahnenden Kanzlei (hier Kanzlei FAREDS) aufnehmen. Insbesondere dann nicht, wenn für ihn unklar ist wie die Rechtsverletzung zustande gekommen sein könnte.

Eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung, als Muster auf verschiedenen Internetportalen angeboten, sollte nicht genutzt werden.
Dazu die aktuelle Entscheidung des LG Hamburg, die besagt:
Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, mit der sich ein abgemahnter Anschlussinhaber verpflichtet, es zu unterlassen, urheberrechtlich geschützte Inhalte „öffentlich zugänglich zu machen oder machen zu lassen“ ist nicht geeignet, die Wiederholungsgefahr zu beseitigen, wenn gleichzeitig die eigene Täterschaft bestritten wird (Landgericht (LG) Hamburg, Beschluss vom 11.01.2013, Az.: 308 O 442/12).

Kommentare zu Unterlassungserklaerung nach Urheberrechtsverletzung