Eine neue Abmahnung der RAAG Kanzlei liegt vor. Erneut geht um die Weitergabe von IP-Adressen durch die Einbindung von Google Fonts auf der Webseite. Doch könnte sich bald zumindest in den USA das Blatt wenden, da Google auf die Abmahnwelle reagierte.
Weiterhin sorgen die Google Fonts Abmahnungen für Wirbel. Betreibern von Webseiten wird vorgeworfen, mit der Einbindung von Google Fonts u.a. die IP-Adresse unerlaubt an Google weiterzugeben. Diese Weitergabe von „personenbezogenen Daten“ ist laut der gültigen DGSVO nicht zulässig. Dieser Verstoß wurde in einem vorliegenden Fall erneut von der RAAG Kanzlei, Dikigoros Kairis, aus 40667 Meerbusch abgemahnt.
Es ist nicht die erste Abmahnung dieser Art, die uns vorgelegt wurde. Beauftragt wurde die RAAG Kanzlei im aktuellen Fall von Omar Taha M Salhin, Teil der Interessengemeinschaft Datenschutz, kurz VIVA Datenschutz. Diese haben sich die „Verteidigung und Durchsetzung des Datenschutzes auf zivilrechtlichen Weg“ auf die Fahne geschrieben.
Uns liegt die dazugehörige Kostenaufstellung der Abmahnung durch die RAAG Kanzlei vor. So fordert die Kanzlei aus Meerbusch insgesamt eine Summe in Höhe von 230,96 EUR. Dieser Betrag setzt sich zusammen u.a. aus Schadensersatz (140 EUR) und einer Geschäftsgebühr (63,70 EUR). Es soll innerhalb einer Frist von 14 Tagen gezahlt werden.
Derzeit ist in den Medien von einer sogenannten Abmahnwelle die Rede. Viele Stimmen äußern sich kritisch und vermuten einen automatisierten Ablauf der Erfassung, beispielsweise über die Nutzung von Crawlern. Ob in solchen Fällen tatsächlich von einem Schaden die Rede sein kann, wenn gezielt nach Verstößen gesucht wird, beurteilen wir als fraglich.
Da diese Abmahnwelle in Sachen Google Fonts auch in den USA präsent ist, bezog Google endlich Stellung zum Thema. Vor allem stellt Google klar, dass es sich bei der Übertragung der notwendigen IP-Adressen um keine „Besonderheit“ handelt, sondern um die Funktionsweise des Internets. (Quelle: https://fonts.googleblog.com/2022/11/your-privacy-and-google-fonts.html)
Wichtig ist der Hinweis, dass (Google Fonts) Daten sicher und vor allem getrennt von anderen Daten aufbewahrt werden. Diese gesammelten Informationen sollen nicht für andere Zwecke und insbesondere nicht für die Erstellung von Profilen von Endnutzern oder für Werbung verwendet werden.
Es wird sich zeigen, wie lange sich dieser Trend der Abmahnungen behaupten kann, nachdem Google selbst reagierte. Unserer Ansicht nach stellen ist es fragwürdig, wie überhaupt die Erkenntnis erlangt wurde, dass Google „Daten sammeln“ würde. Liegt überhaupt eine Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO vor? Und ist überhaupt ein Schaden entstanden, wie in der vorliegenden Abmahnung behauptet wird?
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Kommentare zu RAAG Kanzlei: Weitere Google Fonts Abmahnung für Omar Taha M Salhin