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Windreich GmbH | Insolvenzverfahren | News

27.06.16

Haben Sie sich mit Mittelstandsanleihen an der Windreich GmbH beteiligt? Die Windreich GmbH machte sich einen Namen mit erneuerbaren Energien – genauer Windkraftanlagen – bis sie Insolvenz anmelden mussten. Was Anleger nun wissen sollten und was es für aktuelle Meldungen über die Windreich GmbH gibt erfahren Sie hier.

Windreich GmbH – Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelte

„Warum Windreich so erfolgreich ist“ heißt es auf der Homepage der Windreich GmbH (ehemals Windreich AG). Das Unternehmen kümmert sich um die Planung, den Bau, die Finanzierung und den Betrieb von Windkraftanlagen. Gegründet im Jahr 1999 wurde Windreich laut eigener Aussage zu einer festen Größe des europäischen Windmarkts.
Es bestand für Anleger die Möglichkeit, sich über zwei Mittelstandsanleihen an dem Unternehmen zu beteiligen. Diese wurden mit jeweils mit 6,5 Prozent verzinst und haben eine Laufzeit bis März 2015 beziehungsweise Juli 2016.

Im Jahr 2013 nahm die Staatsanwaltschaft Stuttgart Ermittlungen gegen die Windreich GmbH auf. Es bestand der Verdacht auf Insolvenzverschleppung, Bilanzmanipulation und Kapitalanlagebetrug. Zu zahlende Anleihe-Zinsen wurden den den Anlegern erst mit Verspätung ausgezahlt; Windreich GmbH stellte im September 2013 einen Insolvenzantrag., der im November selben Jahres jedoch zurückgezogen wurde. Das Amtsgericht Esslingen eröffnet das Insolvenzverfahren letztendlich am 1. Dezember 2013.

Letzter Stand der Neuigkeiten zu Windreich GmbH

Über das Insolvenzverfahren der Windreich GmbH kursieren im Internet zahlreiche Beiträge und Pressemeldungen. Eine aktuelle Meldung stammt von dem Portal „Bond.de“: so soll der Unternehmensgründer und Geschäftsführer mit einer Einladung zu einer Gläubigerversammlung am 31. Mai 2016 für reichlich Verwirrung gesorgt haben. Laut des Beitrags soll bei dieser Versammlung ein Übernahmeangebot der Aeolus Offshore vorgestellt werden – es geht um drei Windkraftprojekte zum Kaufpreis von 332 Millionen EUR. Der Insolvenzverwaltung und den Gläubigerausschüssen liegt laut Bond.de kein bindendes Angebot von Aeolus ohne Vorbehalte und mit wirksamen Finanzierungsbestätigungen vor. Ob es dieses Angebot tatsächlich gibt, ist derzeit nicht bekannt.

Anleger verspüren Gegenwind

Erhalten die Anleger ihr Geld zurück? Dazu muss Folgendes beachtet werden. Anleihen werden nachrangig behandelt, was bedeutet, dass die Anleger erst ausgezahlt werden, sobald die Forderungen der anderen Gläubiger bedient sind. Es droht demzufolge der Totalverlust und das investierte Geld in die Anleihen der Windkraft GmbH ist weg. Es ist auch wichtig, als Anleger bei einem insolventen Unternehmen seine Rechte zu sichern. Bei einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung besteht das Risiko, dass Gelder abfließen und nicht mehr den Gläubigern zugutekommen.

Möglicherweise könnte eine fehlerhafte Anlageberatung stattgefunden haben, somit ist unter Umständen ein Anspruch auf Schadensersatz und Prospekthaftung gegeben. Ob diese Ansprüche geltend gemacht werden können, sollte geprüft werden. Haben Sie Fragen zu den Anleihen der Windreich GmbH oder zu Kapitalanlagen im Allgemeinen? Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten für weitere allgemeine Informationen.


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