Beitragsbild: First Communication GmbH | ConKred Inkasso

First Communication GmbH | ConKred Inkasso

03.11.15

Die First Communication GmbH aus Frankfurt ist ein Anbieter von Telekommunikationsdiensten mit einem schlechten Ruf. Sucht man bei den gängigen Suchmaschinen nach dem Unternehmen, wird es von diversen Seiten nicht selten mit „Telefon-Abzocke“ in Verbindung gebracht. Ein Mitglied unseres Vereins erhielt durch das Inkassobüro ConKred aus Hamburg ein Vergleichsangebot, welches sich auf eine nicht bezahlte Dienstleistung der First Communication GmbH beruft.

First Communication GmbH – Unbezahlte Dienstleistungen?

Das Telekommunikationsdienstleistungsunternehmen First Communication GmbH aus Frankfurt am Main bietet laut ihrer Website unter anderem die „Vermarktung intelligenter Kommunikationslösungen und sprachgesteuerter Dienste für Geschäftskunden“ an. Ein Mitglied von Verbraucherdienst e.V. erhielt ein Schreiben von dem Inkassounternehmen ConKred Inkasso aus Hamburg, die aufgrund von „unbezahlten Telefondienstleistungen“ der First Communication GmbH ein Vergleichsangebot unterbreiten.

Die Hauptforderung hat eine Höhe von 1,99 EUR, während ConKred Inkasso satte Inkassokosten von 91,50 EUR sowie eine Gebühr für diesen Vergleich von 45,00 EUR verlangt. Insgesamt würde der Schuldner 164,36 EUR für die nicht beglichenen Dienste der First Communication GmbH zahlen müssen. ConKred fordert jedoch in diesem Vergleich – um einen teuren Gerichtsverfahren aus dem Weg zu gehen – eine Summe von 109,58 EUR. In diesem Schreiben geht ConKred auch davon aus, dass unser Mitglied „offensichtlich ernste finanzielle Probleme habe.“

Beitragsbild: First Communication GmbH | ConKred Inkasso
Vergleichsangebot ConKred Inkasso GmbH | 25.09.2015

ConKred Inkasso – Überhöhte Inkassokosten?

Die Zahlungsaufforderung von ConKred aus Hamburg fällt ungewöhnlich hoch aus. Die Inkassokosten von 91,50 EUR (siehe Scan) sind überzogen. Nicht einmal ein Rechtsanwalt könnte nach dem RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz) so hohe Inkassogebühren für eine Hauptforderung von 1,99 EUR stellen.

Bei weiteren Recherchen stießen wir auf einen Artikel der Märkischen Allgemeinen Zeitung („Inkasso-Irrsinn der Firma ConKred geht weiter“, 03.04.2014), in dem auch die First Communication GmbH in Zusammenhang mit überhöhten oder gar ungerechtfertigten Forderungen von ConKred Inkasso gebracht wird. Haben Sie auch eine Zahlungsaufforderung oder ein Vergleichsangebot von ConKred erhalten? Tauchen auf Ihrer Telefonrechnung auch dritte Telefondienstleister auf, deren Angebote Sie nicht genutzt haben? Verbraucherdienst e.V. bietet Ihnen allgemeine Informationen. Mitglied sein heißt – nicht hilflos zu sein.


Verbraucherdienst e.V. –   Telefon:  0201-176790

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Chat in WhatsApp     (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Gerne können Sie uns auch via Email-Adresse und Kontaktformular erreichen: KONTAKT


Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

Bewertungen von Verbrauchern

Mitglied werden

Kommentare zu First Communication GmbH | ConKred Inkasso