Grundsätzlich haftet rechtlich aus Rechtsverletzungen nur derjenige, der handelt. Nur wer Eigentumsrechte oder Besitz durch seine Handlungen beeinträchtigt, ist auch rechtlich verantwortlich. Daher postuliert das Gesetz ein Haftungsprivileg für Anschlussinhaber.
Rechteinhaber sind Inhaber von (meist) Urheberrechten oder Patentrechten. Bei Filesharing-Abmahnungen spricht man vom Rechteinhaber meist im urheberrechtlichen Sinn, den §10 UrhG definiert. Dies können Herausgaber, Urheber, aber auch Rechteerwerber oder mit Vervielfältigungsrechten ausgestattete Personen oder Firmen sein.
Person, die den Vertrag mit dem Telekommunikationsanbieter geschlossen hat.
In unserem Blog finden Sie allgemeine Informationen zu verschiedenen Verbraucherschutzthemen.
Vielen Dank lieber Verbraucherdienst. Wenn ich auf Google folgendes suche "lukas linder online business" Lukas Lindler Holding GmbH: Erfahrungen und… .ganzen Kommentar lesen..
Letzte Zeit hab ich bemerkt, das Arbeiter von Firma PAC control lassen keine gelbe Zettel unter den Scheibenwischer. Die machen… .ganzen Kommentar lesen..
Auch ich bin drauf rein gefallen. Ich weiss nicht was ich tun soll .ganzen Kommentar lesen..
Das kann ich nicht so bestätigen. Ich habe das Coaching bei Danny Radke gemacht und kannte dadurch meinen Job in… .ganzen Kommentar lesen..