Grundsätzlich haftet rechtlich aus Rechtsverletzungen nur derjenige, der handelt. Nur wer Eigentumsrechte oder Besitz durch seine Handlungen beeinträchtigt, ist auch rechtlich verantwortlich. Daher postuliert das Gesetz ein Haftungsprivileg für Anschlussinhaber.
Rechteinhaber sind Inhaber von (meist) Urheberrechten oder Patentrechten. Bei Filesharing-Abmahnungen spricht man vom Rechteinhaber meist im urheberrechtlichen Sinn, den §10 UrhG definiert. Dies können Herausgaber, Urheber, aber auch Rechteerwerber oder mit Vervielfältigungsrechten ausgestattete Personen oder Firmen sein.
Person, die den Vertrag mit dem Telekommunikationsanbieter geschlossen hat.
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Wir haben auf der Straße geparkt für 3 min. Da kam ein Privatmann und hat Bilder gemacht, 2 Wochen später… .ganzen Kommentar lesen..
Zum ersten Mal in meinem Leben bin ich in die Falle getappt und habe bei diesem sogenannten Versandhaus eingekauft. Drei… .ganzen Kommentar lesen..
Meine Frau hat in einem Parkhaus in Duisburg Homborn von der Firma Park Control geparkt, trotz das ihr Kennzeichen von… .ganzen Kommentar lesen..