Grundsätzlich haftet rechtlich aus Rechtsverletzungen nur derjenige, der handelt. Nur wer Eigentumsrechte oder Besitz durch seine Handlungen beeinträchtigt, ist auch rechtlich verantwortlich. Daher postuliert das Gesetz ein Haftungsprivileg für Anschlussinhaber.
Rechteinhaber sind Inhaber von (meist) Urheberrechten oder Patentrechten. Bei Filesharing-Abmahnungen spricht man vom Rechteinhaber meist im urheberrechtlichen Sinn, den §10 UrhG definiert. Dies können Herausgaber, Urheber, aber auch Rechteerwerber oder mit Vervielfältigungsrechten ausgestattete Personen oder Firmen sein.
Person, die den Vertrag mit dem Telekommunikationsanbieter geschlossen hat.
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Hallo zusammen, leider bin ich gerade auch darauf reingefallen. Was kann ich jetzt am besten tun? .ganzen Kommentar lesen..
Debitor Inkasso war schon in Verbindung mit pvz Stockelsdorf aktiv.absurde Zeitschriften Abo.z.Z.mischt Debitor .. Lebensfreunde .pv..mit .ist eine Strafanzeige angebracht? .ganzen Kommentar lesen..
Die Communitas hat immer noch nicht daraus gelernt. Ich habe auch damals vor 5 Jahren ein Vertrag unterschrieben. Und jetzt… .ganzen Kommentar lesen..
Ich habe bei der Master-Life-Akademie aus einer Webseite von Marko Slusarek im November 2023 zwei Programme bestellt. AB Mastersystem 2.0… .ganzen Kommentar lesen..