Grundsätzlich haftet rechtlich aus Rechtsverletzungen nur derjenige, der handelt. Nur wer Eigentumsrechte oder Besitz durch seine Handlungen beeinträchtigt, ist auch rechtlich verantwortlich. Daher postuliert das Gesetz ein Haftungsprivileg für Anschlussinhaber.
Rechteinhaber sind Inhaber von (meist) Urheberrechten oder Patentrechten. Bei Filesharing-Abmahnungen spricht man vom Rechteinhaber meist im urheberrechtlichen Sinn, den §10 UrhG definiert. Dies können Herausgaber, Urheber, aber auch Rechteerwerber oder mit Vervielfältigungsrechten ausgestattete Personen oder Firmen sein.
Person, die den Vertrag mit dem Telekommunikationsanbieter geschlossen hat.
In unserem Blog finden Sie allgemeine Informationen zu verschiedenen Verbraucherschutzthemen.
Sehr geehrter Herr König ! Sie schreiben mir immer auf meiner Er-Mail und verlangen 470 € wo für sind dieses… .ganzen Kommentar lesen..
Mit diesem Coaching hatte ich auch leider meine Erfahrungen gemacht, obwohl ein Coaching, wie es versprochen wird, es ja nicht… .ganzen Kommentar lesen..
Katastrophales Preis - Leistungsverhältnis, halbherziges Coaching, enttäuschend und viel „heiße Luft!“ Absolut nicht empfehlenswert! .ganzen Kommentar lesen..
Wahrscheinlich falscher Adressat. Bitte überprüfen Sie, wen Sie mit diesem Kommentar erreichen wollen. .ganzen Kommentar lesen..