Rechteinhaber sind Inhaber von (meist) Urheberrechten oder Patentrechten. Bei Filesharing-Abmahnungen spricht man vom Rechteinhaber meist im urheberrechtlichen Sinn, den §10 UrhG definiert. Dies können Herausgaber, Urheber, aber auch Rechteerwerber oder mit Vervielfältigungsrechten ausgestattete Personen oder Firmen sein.