Der Widerspruch im Sozialrecht führt zu einer Selbstprüfung der Verwaltung. Er ist gegen jeden rechtsmittelfähigen Bescheid zulässig und muss innerhalb einer Frist von einem Monat bei der in der Rechsmittelbelehrung benannten Stelle schriftlich erhoben werden. Widerspruch telefonisch oder per eMail reicht nicht aus.
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Finger weg davon. Ich habe nur auf das Video gedrückt und jetzt habe ich eine Mahnung bekommen, welche ich definitiv… .ganzen Kommentar lesen..
Ich habe bei der Master-Life-Akademie aus einer Webseite von Marko Slusarek im November 2023 zwei Programme bestellt. AB Mastersystem 2.0… .ganzen Kommentar lesen..
Hallo zusammen, leider bin ich gerade auch darauf reingefallen. Was kann ich jetzt am besten tun? .ganzen Kommentar lesen..
Debitor Inkasso war schon in Verbindung mit pvz Stockelsdorf aktiv.absurde Zeitschriften Abo.z.Z.mischt Debitor .. Lebensfreunde .pv..mit .ist eine Strafanzeige angebracht? .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu Widerspruch (Sozialrecht)