Ein Widerruf löst eine Partei einseitig von einem Vertrag. Es gilt gesetzlich normiert nur bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (früher genanntes Haustürgeschäft). Es ist die Frist einzuhalten.
Entgegen eines weitverbreiteten Irrtums sind Widerrufsrechte nicht bei allen Verträgen möglich. Vom Widerrufsrecht zu trennen sind freiwillige Rückgabe/Umtauschmöglichkeiten, die viele Unternehmen aus Kulanz anbieten.
In unserem Blog finden Sie allgemeine Informationen zu verschiedenen Verbraucherschutzthemen.
Richter sind unabhängig. Da kommt es schon mal vor, dass man im juristischen Elfenbeinturm Sachverhalte theoretisch richtig, wenn auch lebensfremd… .ganzen Kommentar lesen..
machen die das noch immer so? *tsss* das die seit Jahrzehnten damit durchkommen ist unglaublich! .ganzen Kommentar lesen..
Hallo Sara, gibt es hierzu Belege oder Nachweise? Das wäre eine Berichterstattung wert. .ganzen Kommentar lesen..
Unhöflich, arrogant , Inkompetent. Die gehen gar nicht . Es verschwinden Kontoauszüge die beweisen das man bezahlt hat , und… .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu Widerruf