Ein Urkundenprozess ist ein Verfahren, in dem der Kläger ausschließlich via Urkunden, also schriftlichen Dokumenten, den Beweis führen möchte, dass ihm der Anspruch zusteht. Im Urkundenprozess sind Zeugenbeweise nicht vorgesehen, §§ 592, 593 Abs. 1 ZPO. Auch der Beklagte kann sich nur mit Dokumenten verteidigen. Es gibt auch keine Sachverständigen in dieser Verfahrensart. Deshalb kann das Verfahren schneller erledigt werden als normale Klagen.
In unserem Blog finden Sie allgemeine Informationen zu verschiedenen Verbraucherschutzthemen.
Das kann ich nicht so bestätigen. Ich habe das Coaching bei Danny Radke gemacht und kannte dadurch meinen Job in… .ganzen Kommentar lesen..
Vielen Dank lieber Verbraucherdienst. Wenn ich auf Google folgendes suche "lukas linder online business" Lukas Lindler Holding GmbH: Erfahrungen und… .ganzen Kommentar lesen..
Letzte Zeit hab ich bemerkt, das Arbeiter von Firma PAC control lassen keine gelbe Zettel unter den Scheibenwischer. Die machen… .ganzen Kommentar lesen..
Auch ich bin drauf rein gefallen. Ich weiss nicht was ich tun soll .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu Urkundenprozess