Ein Urkundenprozess ist ein Verfahren, in dem der Kläger ausschließlich via Urkunden, also schriftlichen Dokumenten, den Beweis führen möchte, dass ihm der Anspruch zusteht. Im Urkundenprozess sind Zeugenbeweise nicht vorgesehen, §§ 592, 593 Abs. 1 ZPO. Auch der Beklagte kann sich nur mit Dokumenten verteidigen. Es gibt auch keine Sachverständigen in dieser Verfahrensart. Deshalb kann das Verfahren schneller erledigt werden als normale Klagen.
In unserem Blog finden Sie allgemeine Informationen zu verschiedenen Verbraucherschutzthemen.
Park & Control ist die unseriöseste Firma, die ich kenne. Sie schreckt nicht davor zurück, ihre Kunden kaltblütig auszunehmen und… .ganzen Kommentar lesen..
Die Hauptforderung beträgt EUR - 4,20 plus 0,01 Cent Verzugszinsen. Mahnkosten der Gläubigerin EUR -12,50, Bankgebühren EUR - 23,88. Auskunftgebühren… .ganzen Kommentar lesen..
Richter sind unabhängig. Da kommt es schon mal vor, dass man im juristischen Elfenbeinturm Sachverhalte theoretisch richtig, wenn auch lebensfremd… .ganzen Kommentar lesen..
machen die das noch immer so? *tsss* das die seit Jahrzehnten damit durchkommen ist unglaublich! .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu Urkundenprozess