Ein Urkundenprozess ist ein Verfahren, in dem der Kläger ausschließlich via Urkunden, also schriftlichen Dokumenten, den Beweis führen möchte, dass ihm der Anspruch zusteht. Im Urkundenprozess sind Zeugenbeweise nicht vorgesehen, §§ 592, 593 Abs. 1 ZPO. Auch der Beklagte kann sich nur mit Dokumenten verteidigen. Es gibt auch keine Sachverständigen in dieser Verfahrensart. Deshalb kann das Verfahren schneller erledigt werden als normale Klagen.
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Kommentare zu Urkundenprozess