Ein Urkundenprozess ist ein Verfahren, in dem der Kläger ausschließlich via Urkunden, also schriftlichen Dokumenten, den Beweis führen möchte, dass ihm der Anspruch zusteht. Im Urkundenprozess sind Zeugenbeweise nicht vorgesehen, §§ 592, 593 Abs. 1 ZPO. Auch der Beklagte kann sich nur mit Dokumenten verteidigen. Es gibt auch keine Sachverständigen in dieser Verfahrensart. Deshalb kann das Verfahren schneller erledigt werden als normale Klagen.
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Wahrscheinlich falscher Adressat. Bitte überprüfen Sie, wen Sie mit diesem Kommentar erreichen wollen. .ganzen Kommentar lesen..
Sehr geehrter Herr König ! Sie schreiben mir immer auf meiner Er-Mail und verlangen 470 € wo für sind dieses… .ganzen Kommentar lesen..
Mit diesem Coaching hatte ich auch leider meine Erfahrungen gemacht, obwohl ein Coaching, wie es versprochen wird, es ja nicht… .ganzen Kommentar lesen..
Katastrophales Preis - Leistungsverhältnis, halbherziges Coaching, enttäuschend und viel „heiße Luft!“ Absolut nicht empfehlenswert! .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu Urkundenprozess