Was ist eine Untätigkeitsklage? Die Untätigkeitsklage ist die richtige Mittelwahl, wenn eine Behörde nicht entscheidet und damit kein rechtsmittelfähiger Bescheid besteht. Sie ist in §88 SGG geregelt.
Ohne einen rechtsmittelfähigen Bescheid könnte man ggf. nur im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes vorgehen, der aber besondere Regeln hat (Eilbedürfnis). Daher hat der Gesetzgeber diese Untätigkeitsklage vorgesehen. Wenn über einen Antrag innerhalb von 6 Monaten nicht entschieden ist oder über einen Widerspruch nicht innerhalb von 3 Monaten, dann ist eine Untätigkeitsklage möglich. Anders als im Verwaltungsrecht muss man auch nicht vortragen, dass der Antrag oder Widerspruch erfolgreich ist, die Klage ist alleine auf den Anspruch auf Entscheidung gerichtet.
Achtung: In komplexen Fällen oder wenn Unterlagen nicht eingereicht werden, kann sich diese Frist verlängern.
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Park & Control ist die unseriöseste Firma, die ich kenne. Sie schreckt nicht davor zurück, ihre Kunden kaltblütig auszunehmen und… .ganzen Kommentar lesen..
Die Hauptforderung beträgt EUR - 4,20 plus 0,01 Cent Verzugszinsen. Mahnkosten der Gläubigerin EUR -12,50, Bankgebühren EUR - 23,88. Auskunftgebühren… .ganzen Kommentar lesen..
Richter sind unabhängig. Da kommt es schon mal vor, dass man im juristischen Elfenbeinturm Sachverhalte theoretisch richtig, wenn auch lebensfremd… .ganzen Kommentar lesen..
machen die das noch immer so? *tsss* das die seit Jahrzehnten damit durchkommen ist unglaublich! .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu Untätigkeitsklage