Was ist eine Untätigkeitsklage? Die Untätigkeitsklage ist die richtige Mittelwahl, wenn eine Behörde nicht entscheidet und damit kein rechtsmittelfähiger Bescheid besteht. Sie ist in §88 SGG geregelt.
Ohne einen rechtsmittelfähigen Bescheid könnte man ggf. nur im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes vorgehen, der aber besondere Regeln hat (Eilbedürfnis). Daher hat der Gesetzgeber diese Untätigkeitsklage vorgesehen. Wenn über einen Antrag innerhalb von 6 Monaten nicht entschieden ist oder über einen Widerspruch nicht innerhalb von 3 Monaten, dann ist eine Untätigkeitsklage möglich. Anders als im Verwaltungsrecht muss man auch nicht vortragen, dass der Antrag oder Widerspruch erfolgreich ist, die Klage ist alleine auf den Anspruch auf Entscheidung gerichtet.
Achtung: In komplexen Fällen oder wenn Unterlagen nicht eingereicht werden, kann sich diese Frist verlängern.
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Wahrscheinlich falscher Adressat. Bitte überprüfen Sie, wen Sie mit diesem Kommentar erreichen wollen. .ganzen Kommentar lesen..
Sehr geehrter Herr König ! Sie schreiben mir immer auf meiner Er-Mail und verlangen 470 € wo für sind dieses… .ganzen Kommentar lesen..
Mit diesem Coaching hatte ich auch leider meine Erfahrungen gemacht, obwohl ein Coaching, wie es versprochen wird, es ja nicht… .ganzen Kommentar lesen..
Katastrophales Preis - Leistungsverhältnis, halbherziges Coaching, enttäuschend und viel „heiße Luft!“ Absolut nicht empfehlenswert! .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu Untätigkeitsklage