Was ist eine Untätigkeitsklage? Die Untätigkeitsklage ist die richtige Mittelwahl, wenn eine Behörde nicht entscheidet und damit kein rechtsmittelfähiger Bescheid besteht. Sie ist in §88 SGG geregelt.
Ohne einen rechtsmittelfähigen Bescheid könnte man ggf. nur im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes vorgehen, der aber besondere Regeln hat (Eilbedürfnis). Daher hat der Gesetzgeber diese Untätigkeitsklage vorgesehen. Wenn über einen Antrag innerhalb von 6 Monaten nicht entschieden ist oder über einen Widerspruch nicht innerhalb von 3 Monaten, dann ist eine Untätigkeitsklage möglich. Anders als im Verwaltungsrecht muss man auch nicht vortragen, dass der Antrag oder Widerspruch erfolgreich ist, die Klage ist alleine auf den Anspruch auf Entscheidung gerichtet.
Achtung: In komplexen Fällen oder wenn Unterlagen nicht eingereicht werden, kann sich diese Frist verlängern.
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Das kann ich nicht so bestätigen. Ich habe das Coaching bei Danny Radke gemacht und kannte dadurch meinen Job in… .ganzen Kommentar lesen..
Vielen Dank lieber Verbraucherdienst. Wenn ich auf Google folgendes suche "lukas linder online business" Lukas Lindler Holding GmbH: Erfahrungen und… .ganzen Kommentar lesen..
Letzte Zeit hab ich bemerkt, das Arbeiter von Firma PAC control lassen keine gelbe Zettel unter den Scheibenwischer. Die machen… .ganzen Kommentar lesen..
Auch ich bin drauf rein gefallen. Ich weiss nicht was ich tun soll .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu Untätigkeitsklage