Was ist eine Untätigkeitsklage? Die Untätigkeitsklage ist die richtige Mittelwahl, wenn eine Behörde nicht entscheidet und damit kein rechtsmittelfähiger Bescheid besteht. Sie ist in §88 SGG geregelt.
Ohne einen rechtsmittelfähigen Bescheid könnte man ggf. nur im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes vorgehen, der aber besondere Regeln hat (Eilbedürfnis). Daher hat der Gesetzgeber diese Untätigkeitsklage vorgesehen. Wenn über einen Antrag innerhalb von 6 Monaten nicht entschieden ist oder über einen Widerspruch nicht innerhalb von 3 Monaten, dann ist eine Untätigkeitsklage möglich. Anders als im Verwaltungsrecht muss man auch nicht vortragen, dass der Antrag oder Widerspruch erfolgreich ist, die Klage ist alleine auf den Anspruch auf Entscheidung gerichtet.
Achtung: In komplexen Fällen oder wenn Unterlagen nicht eingereicht werden, kann sich diese Frist verlängern.
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Finger weg davon. Ich habe nur auf das Video gedrückt und jetzt habe ich eine Mahnung bekommen, welche ich definitiv… .ganzen Kommentar lesen..
Ich habe bei der Master-Life-Akademie aus einer Webseite von Marko Slusarek im November 2023 zwei Programme bestellt. AB Mastersystem 2.0… .ganzen Kommentar lesen..
Hallo zusammen, leider bin ich gerade auch darauf reingefallen. Was kann ich jetzt am besten tun? .ganzen Kommentar lesen..
Debitor Inkasso war schon in Verbindung mit pvz Stockelsdorf aktiv.absurde Zeitschriften Abo.z.Z.mischt Debitor .. Lebensfreunde .pv..mit .ist eine Strafanzeige angebracht? .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu Untätigkeitsklage