Was ist eine Untätigkeitsklage? Die Untätigkeitsklage ist die richtige Mittelwahl, wenn eine Behörde nicht entscheidet und damit kein rechtsmittelfähiger Bescheid besteht. Sie ist in §88 SGG geregelt.
Ohne einen rechtsmittelfähigen Bescheid könnte man ggf. nur im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes vorgehen, der aber besondere Regeln hat (Eilbedürfnis). Daher hat der Gesetzgeber diese Untätigkeitsklage vorgesehen. Wenn über einen Antrag innerhalb von 6 Monaten nicht entschieden ist oder über einen Widerspruch nicht innerhalb von 3 Monaten, dann ist eine Untätigkeitsklage möglich. Anders als im Verwaltungsrecht muss man auch nicht vortragen, dass der Antrag oder Widerspruch erfolgreich ist, die Klage ist alleine auf den Anspruch auf Entscheidung gerichtet.
Achtung: In komplexen Fällen oder wenn Unterlagen nicht eingereicht werden, kann sich diese Frist verlängern.
In unserem Blog finden Sie allgemeine Informationen zu verschiedenen Verbraucherschutzthemen.
Meine Frau hat in einem Parkhaus in Duisburg Homborn von der Firma Park Control geparkt, trotz das ihr Kennzeichen von… .ganzen Kommentar lesen..
Ich habe nach Bestätigung des Auftrags die Aufforderung zur Bezahlung der Gebühr erhalten. Da diese mich stutzig gemacht hat, habe… .ganzen Kommentar lesen..
Wir haben auf der Straße geparkt für 3 min. Da kam ein Privatmann und hat Bilder gemacht, 2 Wochen später… .ganzen Kommentar lesen..
Zum ersten Mal in meinem Leben bin ich in die Falle getappt und habe bei diesem sogenannten Versandhaus eingekauft. Drei… .ganzen Kommentar lesen..
Verbraucherdienst e.V. - Blog für Verbraucherschutz is proudly powered by WordPress
Kommentare zu Untätigkeitsklage