Mit einem Rücktritt kann sich eine Person oder Partei einseitig von einem geschlossenen Vertrag lösen. Es gibt vertragliche Rücktrittsrechte (§346 I 1. Alt. BGB) und gesetzliche Rücktrittsrechte (§346 I 2. Alt. BGB). Pauschal immer kann man nicht zurücktreten. Es sind meist Fristen zu beachten, zudem muss eine Rücktrittserklärung vorliegen.
Vertragliche Rücktrittsrechte müssen konkret vereinbart sein.
Gesetzliche Rücktrittsrechte liegen vor bei Unmöglichkeit, Störung oder Wegfall der Geschäftsgrundlage, Pflichtverletzung gem. §324 BGB, aber auch zum Beispiel beim Reisevertrag, §651h BGB)
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Keine Ahnung wo die Bewertungen her kommen aber alle sind offensichtlich gefakt. .ganzen Kommentar lesen..
Wir haben mit der IFS Institut für Stadtmarketing Lorenz GmbH eine Vertrag über eine Werbeaktion geschlossen und um das Kündigungsfrist… .ganzen Kommentar lesen..
Zum Kommentar von Lukas Lindler vom 23.05.2023: Witzbold! Die bei Google im obigen Kontext angezeigte "Bewertung: 4,7 · 750 Rezensionen"… .ganzen Kommentar lesen..
Ich habe überhaupt kein vertrauen in diese "Firma" ich musste vor ein paar Jahren anzeige gegen sie erstatten, weil sie… .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu Rücktritt