Mit einem Rücktritt kann sich eine Person oder Partei einseitig von einem geschlossenen Vertrag lösen. Es gibt vertragliche Rücktrittsrechte (§346 I 1. Alt. BGB) und gesetzliche Rücktrittsrechte (§346 I 2. Alt. BGB). Pauschal immer kann man nicht zurücktreten. Es sind meist Fristen zu beachten, zudem muss eine Rücktrittserklärung vorliegen.
Vertragliche Rücktrittsrechte müssen konkret vereinbart sein.
Gesetzliche Rücktrittsrechte liegen vor bei Unmöglichkeit, Störung oder Wegfall der Geschäftsgrundlage, Pflichtverletzung gem. §324 BGB, aber auch zum Beispiel beim Reisevertrag, §651h BGB)
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War heute bei Fressnapf für genau 11 Minuten einkaufen. Hab vergessen die Parkscheibe in die Frontscheibe zu legen. Nach dem… .ganzen Kommentar lesen..
Park & Control ist die unseriöseste Firma, die ich kenne. Sie schreckt nicht davor zurück, ihre Kunden kaltblütig auszunehmen und… .ganzen Kommentar lesen..
Die Hauptforderung beträgt EUR - 4,20 plus 0,01 Cent Verzugszinsen. Mahnkosten der Gläubigerin EUR -12,50, Bankgebühren EUR - 23,88. Auskunftgebühren… .ganzen Kommentar lesen..
Richter sind unabhängig. Da kommt es schon mal vor, dass man im juristischen Elfenbeinturm Sachverhalte theoretisch richtig, wenn auch lebensfremd… .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu Rücktritt