Mit einem Rücktritt kann sich eine Person oder Partei einseitig von einem geschlossenen Vertrag lösen. Es gibt vertragliche Rücktrittsrechte (§346 I 1. Alt. BGB) und gesetzliche Rücktrittsrechte (§346 I 2. Alt. BGB). Pauschal immer kann man nicht zurücktreten. Es sind meist Fristen zu beachten, zudem muss eine Rücktrittserklärung vorliegen.
Vertragliche Rücktrittsrechte müssen konkret vereinbart sein.
Gesetzliche Rücktrittsrechte liegen vor bei Unmöglichkeit, Störung oder Wegfall der Geschäftsgrundlage, Pflichtverletzung gem. §324 BGB, aber auch zum Beispiel beim Reisevertrag, §651h BGB)
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Richter sind unabhängig. Da kommt es schon mal vor, dass man im juristischen Elfenbeinturm Sachverhalte theoretisch richtig, wenn auch lebensfremd… .ganzen Kommentar lesen..
machen die das noch immer so? *tsss* das die seit Jahrzehnten damit durchkommen ist unglaublich! .ganzen Kommentar lesen..
Hallo Sara, gibt es hierzu Belege oder Nachweise? Das wäre eine Berichterstattung wert. .ganzen Kommentar lesen..
Unhöflich, arrogant , Inkompetent. Die gehen gar nicht . Es verschwinden Kontoauszüge die beweisen das man bezahlt hat , und… .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu Rücktritt