Kontoführungsgebühr sind Gebühren, die vom Kontoinhaber für das Führen des Kontos durch den Führenden gefordert werden. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist dies unzulässig, solche Kontoführungsgebühren zu verlangen, wenn das Konto im eigenen Interesse geführt wird. Dies ist zum Beispiel bei Krediten der Fall, aber auch bei Inkasso. Denn dort wird das Konto für die Bank bzw. den Inkassogläubiger geführt, nicht auf Wunsch des Schuldners.
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Das kann ich nicht so bestätigen. Ich habe das Coaching bei Danny Radke gemacht und kannte dadurch meinen Job in… .ganzen Kommentar lesen..
Vielen Dank lieber Verbraucherdienst. Wenn ich auf Google folgendes suche "lukas linder online business" Lukas Lindler Holding GmbH: Erfahrungen und… .ganzen Kommentar lesen..
Letzte Zeit hab ich bemerkt, das Arbeiter von Firma PAC control lassen keine gelbe Zettel unter den Scheibenwischer. Die machen… .ganzen Kommentar lesen..
Auch ich bin drauf rein gefallen. Ich weiss nicht was ich tun soll .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu Kontoführungsgebühr