Kontoführungsgebühr sind Gebühren, die vom Kontoinhaber für das Führen des Kontos durch den Führenden gefordert werden. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist dies unzulässig, solche Kontoführungsgebühren zu verlangen, wenn das Konto im eigenen Interesse geführt wird. Dies ist zum Beispiel bei Krediten der Fall, aber auch bei Inkasso. Denn dort wird das Konto für die Bank bzw. den Inkassogläubiger geführt, nicht auf Wunsch des Schuldners.
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War heute bei Fressnapf für genau 11 Minuten einkaufen. Hab vergessen die Parkscheibe in die Frontscheibe zu legen. Nach dem… .ganzen Kommentar lesen..
Park & Control ist die unseriöseste Firma, die ich kenne. Sie schreckt nicht davor zurück, ihre Kunden kaltblütig auszunehmen und… .ganzen Kommentar lesen..
Die Hauptforderung beträgt EUR - 4,20 plus 0,01 Cent Verzugszinsen. Mahnkosten der Gläubigerin EUR -12,50, Bankgebühren EUR - 23,88. Auskunftgebühren… .ganzen Kommentar lesen..
Richter sind unabhängig. Da kommt es schon mal vor, dass man im juristischen Elfenbeinturm Sachverhalte theoretisch richtig, wenn auch lebensfremd… .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu Kontoführungsgebühr