Kontoführungsgebühr sind Gebühren, die vom Kontoinhaber für das Führen des Kontos durch den Führenden gefordert werden. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist dies unzulässig, solche Kontoführungsgebühren zu verlangen, wenn das Konto im eigenen Interesse geführt wird. Dies ist zum Beispiel bei Krediten der Fall, aber auch bei Inkasso. Denn dort wird das Konto für die Bank bzw. den Inkassogläubiger geführt, nicht auf Wunsch des Schuldners.
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Wahrscheinlich falscher Adressat. Bitte überprüfen Sie, wen Sie mit diesem Kommentar erreichen wollen. .ganzen Kommentar lesen..
Sehr geehrter Herr König ! Sie schreiben mir immer auf meiner Er-Mail und verlangen 470 € wo für sind dieses… .ganzen Kommentar lesen..
Mit diesem Coaching hatte ich auch leider meine Erfahrungen gemacht, obwohl ein Coaching, wie es versprochen wird, es ja nicht… .ganzen Kommentar lesen..
Katastrophales Preis - Leistungsverhältnis, halbherziges Coaching, enttäuschend und viel „heiße Luft!“ Absolut nicht empfehlenswert! .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu Kontoführungsgebühr