Kontoführungsgebühr sind Gebühren, die vom Kontoinhaber für das Führen des Kontos durch den Führenden gefordert werden. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist dies unzulässig, solche Kontoführungsgebühren zu verlangen, wenn das Konto im eigenen Interesse geführt wird. Dies ist zum Beispiel bei Krediten der Fall, aber auch bei Inkasso. Denn dort wird das Konto für die Bank bzw. den Inkassogläubiger geführt, nicht auf Wunsch des Schuldners.
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Unhöflich, arrogant , Inkompetent. Die gehen gar nicht . Es verschwinden Kontoauszüge die beweisen das man bezahlt hat , und… .ganzen Kommentar lesen..
Sehr schlechte Erfahrung !! Ich wurde unbewusst 120€ abgezogen. Ich habe von ihren angebliche Abo nichts mitbekommen und plötzlich merke… .ganzen Kommentar lesen..
Die versuchen was schon lange erledigt zu kassieren ausserdem rufen die mit kostenlosse tel nr und legen suf das soll… .ganzen Kommentar lesen..
UGV Inkasso und Delta Inkasso kennen sich nicht nur, sie gehören beide zum "Volandt-Clan" (UGV = Unternehmens Gruppe Volandt). Ob… .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu Kontoführungsgebühr