Kontoführungsgebühr sind Gebühren, die vom Kontoinhaber für das Führen des Kontos durch den Führenden gefordert werden. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist dies unzulässig, solche Kontoführungsgebühren zu verlangen, wenn das Konto im eigenen Interesse geführt wird. Dies ist zum Beispiel bei Krediten der Fall, aber auch bei Inkasso. Denn dort wird das Konto für die Bank bzw. den Inkassogläubiger geführt, nicht auf Wunsch des Schuldners.
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Richter sind unabhängig. Da kommt es schon mal vor, dass man im juristischen Elfenbeinturm Sachverhalte theoretisch richtig, wenn auch lebensfremd… .ganzen Kommentar lesen..
machen die das noch immer so? *tsss* das die seit Jahrzehnten damit durchkommen ist unglaublich! .ganzen Kommentar lesen..
Hallo Sara, gibt es hierzu Belege oder Nachweise? Das wäre eine Berichterstattung wert. .ganzen Kommentar lesen..
Unhöflich, arrogant , Inkompetent. Die gehen gar nicht . Es verschwinden Kontoauszüge die beweisen das man bezahlt hat , und… .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu Kontoführungsgebühr