Haustürgeschäft – Vertrieb an der Haustür
Immer wieder erhalten Verbraucher von Vertretern direkt an ihrer Haustür Besuch. Nicht selten werden den Menschen im Rahmen dieser Haustürgeschäfte Produkte angeboten, deren Gebrauchswert für den Einzelnen im nachhinein mitunter fraglich ist.
Viele Verträge kann man auch heute noch rückgängig machen!
Bertelsmann-Töchter wie Brockhaus, Coron oder inmediaONE, als auch viele andere Direktvertriebsunternehmen verwendeten seit 2002 einen fehlerhaften Vertragstext. Für einige Unternehmen gilt dies sogar bis zum heutigen Tag.
Dies betrifft vornehmlich Verträge aus der Zeit zwischen 2002- 2008. Neben dem klassischen Haustürgeschäft durch Vertreterbesuch können auch im Rahmen einer Freizeitveranstaltung abgeschlossene Verträge (Kaffeefahrt) unter Umständen bis zum heutigen Tag widerrufen werden, wenn eine unwirksame Widerrufsbelehrung verwendet wurde.
Zum Thema wirksame / unwirksame Widerrufsbelehrung bei Haustürgeschäften sind bereits Urteile ergangen wie das des Landgerichts Koblenz vom 20.12.2006. (Aktenzeichen 12 S 128/06).
Im Fall Bertelsmann (inmediaONE) aus der Zeit 2002 bis 2008 betrifft dies unter anderem Produkte wie: Bertelsmann Lexikothek, Wissens-Center, Kupferbibel von Matthäus Merian (Altes Testament und Neues Testament), Brockhaus A – Z Wissen, Faszination Weltgeschichte, Brockhaus Biosphäre, Wissenplus-Magazin, Brockhaus Chronik, Von den Gestirnen – Meisterwerke zur mittelalterlichen Sternenwelt, Bild und Ton, Brockhaus Themenwissen, Brockhaus Weltatlas, Brockhaus Jahrbücher, Das 20. Jahrhundert, Faszination Natur, Stundenbuch/Livre d’Heures, Unser Jahrhundert in Wort Bild und Ton.
Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790
Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.
Gerne können Sie uns auch via Email-Adresse und Kontaktformular erreichen: KONTAKT
Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.
Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.
In unserem Blog finden Sie allgemeine Informationen zu verschiedenen Verbraucherschutzthemen.
Das kann ich nicht so bestätigen. Ich habe das Coaching bei Danny Radke gemacht und kannte dadurch meinen Job in… .ganzen Kommentar lesen..
Vielen Dank lieber Verbraucherdienst. Wenn ich auf Google folgendes suche "lukas linder online business" Lukas Lindler Holding GmbH: Erfahrungen und… .ganzen Kommentar lesen..
Letzte Zeit hab ich bemerkt, das Arbeiter von Firma PAC control lassen keine gelbe Zettel unter den Scheibenwischer. Die machen… .ganzen Kommentar lesen..
Auch ich bin drauf rein gefallen. Ich weiss nicht was ich tun soll .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu Bei Haustürgeschäft aus 2002 bis 2008 Widerruf möglich