Das Vereinsmitglied L.K. gewann erfreulicherweise eine Klage gegen die Rechtsanwälte von der Kanzlei Schulenberg & Schenk. Bezüglich des
strittigen Themas der Verjährung von Abmahnungen, Rechtsanwaltgebühren sowie den Schadensersatzforderungen gewann Herr K. mit der Hilfe der
angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. Hinsichtlich der gängigen Verjährungsfrist von drei Jahren bei Filesharing-Abmahnungen
folgte das Amtsgericht Bielefeld den Argumenten der Verteidiger. Die Argumentation der Beklagten, dass die beschuldigte Urheberrechtsverletzung an dem Film „Kampf der Barbaren“ (Rechteinhaberin MIG Film GmbH) bereits im Jahr 2009 begangen wurde, bejahten die Bielefelder Richter. Die Klage wurde deshalb zu
Gunsten des Mitglieds abgewiesen.
Aus dem Urteil:
„Ein Zahlungsanspruch der Klägerin gegenüber den Beklagten scheitert daran, dass die geltend gemachte Forderung auf Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr von 157,80 Euro sowie auf Zahlung anwaltlicher Abmahnkosten in Höhe von 807,80 EUR verjährt ist.“
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Wahrscheinlich falscher Adressat. Bitte überprüfen Sie, wen Sie mit diesem Kommentar erreichen wollen. .ganzen Kommentar lesen..
Sehr geehrter Herr König ! Sie schreiben mir immer auf meiner Er-Mail und verlangen 470 € wo für sind dieses… .ganzen Kommentar lesen..
Mit diesem Coaching hatte ich auch leider meine Erfahrungen gemacht, obwohl ein Coaching, wie es versprochen wird, es ja nicht… .ganzen Kommentar lesen..
Katastrophales Preis - Leistungsverhältnis, halbherziges Coaching, enttäuschend und viel „heiße Luft!“ Absolut nicht empfehlenswert! .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu Urteil MIG Film GmbH / Kanzlei Schulenberg und Schenk ./. Mitglied