Das Vereinsmitglied L.K. gewann erfreulicherweise eine Klage gegen die Rechtsanwälte von der Kanzlei Schulenberg & Schenk. Bezüglich des
strittigen Themas der Verjährung von Abmahnungen, Rechtsanwaltgebühren sowie den Schadensersatzforderungen gewann Herr K. mit der Hilfe der
angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. Hinsichtlich der gängigen Verjährungsfrist von drei Jahren bei Filesharing-Abmahnungen
folgte das Amtsgericht Bielefeld den Argumenten der Verteidiger. Die Argumentation der Beklagten, dass die beschuldigte Urheberrechtsverletzung an dem Film „Kampf der Barbaren“ (Rechteinhaberin MIG Film GmbH) bereits im Jahr 2009 begangen wurde, bejahten die Bielefelder Richter. Die Klage wurde deshalb zu
Gunsten des Mitglieds abgewiesen.
Aus dem Urteil:
„Ein Zahlungsanspruch der Klägerin gegenüber den Beklagten scheitert daran, dass die geltend gemachte Forderung auf Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr von 157,80 Euro sowie auf Zahlung anwaltlicher Abmahnkosten in Höhe von 807,80 EUR verjährt ist.“
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Kommentare zu Urteil MIG Film GmbH / Kanzlei Schulenberg und Schenk ./. Mitglied