Am 14.07.2010 erhielt der Verbraucher eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung mit einer beiliegenden Unterlassungserklärung. Verlangt wurde eine Pauschalsumme von 650 Euro. Der Verbraucher leistete keinerlei Zahlung. Rechteinhaber Gröger MV GmbH & Co. KG trat darauf hin die Forderung an die Focus Forderungsmanagement ab. Das Inkassounternehmen entschloss sich einen Mahnbescheid gegen den Verbraucher zu erwirken. Der abgemahnte Verbraucher entschied sich nun professionelle Hilfe hinzu zu ziehen, und wurde Mitglied des Verbraucherdienst e.V.
Wir sorgten für einen ordnungsgemäßen Widerspruch gegen den Mahnbescheid unseres neuen Mitglieds in Form einer ausführlichen Widerspruchsbegründung. Focus Forderungsmanagement reichte darauf hin Klage beim Amtsgericht Ludwigsburg ein. Unser Mitglied Herr W. wurde durch eine dem Verbraucherdienst e.V. angeschlossenen Rechtsanwältin vertreten, die Klage wurde abgewiesen.
Klage nach Abmahnung abgewiesen
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Keine Ahnung wo die Bewertungen her kommen aber alle sind offensichtlich gefakt. .ganzen Kommentar lesen..
Wir haben mit der IFS Institut für Stadtmarketing Lorenz GmbH eine Vertrag über eine Werbeaktion geschlossen und um das Kündigungsfrist… .ganzen Kommentar lesen..
Zum Kommentar von Lukas Lindler vom 23.05.2023: Witzbold! Die bei Google im obigen Kontext angezeigte "Bewertung: 4,7 · 750 Rezensionen"… .ganzen Kommentar lesen..
Ich habe überhaupt kein vertrauen in diese "Firma" ich musste vor ein paar Jahren anzeige gegen sie erstatten, weil sie… .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu Urteil Focus Forderungsmanagement / Gröger MV GmbH & Co. KG ./. Mitglied