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Nachdem der Verbraucherdienst e.V. gegen einen Mahnbescheid im Auftrag eines Vereinsmitglieds Widerspruch eingelegt hatte, wurde die Klage zurückgenommen. Der Mahnbescheid resultierte aus einer Abmahnung wegen Filesharing an einem Film vom Inhaber Joe Aquilina. Ursprünglich wurde die Urheberrechtsverletzung an dem Werk von 8-Films durch Negele Zimmel Greuter Beller abgemahnt. Rechtsanwalt Sebastian Wulf, der den Mahnbescheid als Prozessbevollmächtigter angestrengt hatte, ließ nach einer ausführlichen Gegendarstellung unsere angeschlossenen Anwälte seine Klage fallen.
Eine kurze Zusammenfassung des Ablaufs der Abmahnung:

September 2010: angebliches Filesharing „Lone Wolf – The Samurai
Avenger”
März 2011 : Abmahnung durch Negele Zimmel Greuter Beller über 803
Euro
Dezember 2013: Mahnbescheid durch Rechtsanwalt Sebastian Wulf über
1270,59 Euro
Januar 2014: Widerspruch gegen den Mahnbescheid mit dem
Rechtsbeistand des
Verbraucherdienst e.V.
März 2014: Klageerhebung durch Rechtsanwalt Sebastian Wulf vorm
Amtsgericht Quedlinburg
Juni 2014: Kurz vor der Verhandlung wurde die Klage vom
gegnerischen Anwalt zurückgenommen.

Urteil-Aquilina-Negele-Wulf

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