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Im Januar 2015 klagte die Focus Gesellschaft für Forderungsmanagment GmbH vor dem Amtsgericht Düsseldorf gegen ein Vereinsmitglied. Es ging bei diesem Gerichtsverfahren um ein angebliches Filsharing eines Erotikfilms. Unser Mitglied hatte genug „Taff“ bei einem Filmtitel, mit dem sich die meisten Verbraucher nur ungern in Verbindung bringen, sich öffentlich verteidigen zu lassen. Die Klage wurde vom Amtsgericht abgewiesen, was der angeblichen Täterin viel Geld ersparte.

Zu dem Gerichtserfahren kam es, da die Firma Gröger MV GmbH Co. KG das Antipiraterie- Unternehmen iObserve GmbH mit der Software „Mule IP-Logger“ damit beauftragt hatte den Erotikfilm in Tauschbörsen zu überwachen. Dabei wurde die IP-Adresse von dem Vereinsmitglied beim Dateiupload ermittelt und dokumentiert. Das Gericht erkannte zu Recht, dass kein Anspruch auf Kostenersatz für die Abmahnkosten zutrifft, da die Rechtsanwaltskosten der Klägerin offenbar nicht beglichen waren. Da weitere Personen ebenfalls freien Zugriff auf den Internetanschluss hatten, konnte nicht nachgewiesen werden, dass unser Mitglied die Täterin war. Die Inkassofirma Focus wurde übrigens durch den Rechtsanwalt Christoph Schmietenknop vertreten.
Urteil-Focus-Schmietenknop-Abmahnung

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