Eine erfreuliche Nachricht für ein Mitglied von Verbraucherdienst. Aus dem Rechtsstreit mit der Pro Humanis Humansponsoring GmbH aus Bingen liegt ein Beschluss des Amtsgerichts Jever vor: Die Klägerin Pro Humanis zog die Klage zurück und trägt somit Gerichtskosten.
Mitte des Jahres 2017 erreichte unser Mitglied ein Mahnbescheid durch das Amtsgericht Mayen (Antragsstellerin Pro Humanis Humansponsoring GmbH), in der eine Hauptforderung für „Anzeigen in Zeitungen u.a.“ geltend gemacht wurde. Aufgrund der Verfahrenskosten, Nebenforderungen und Zinsen ergab sich eine Gesamtsumme in Höhe von mehr als 3.400,00 EUR.
Mit Hilfe eines angeschlossenen Rechtsanwalts des Verbraucherdienstes legte das Mitglied Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein. Daraufhin reichten die prozessbevollmächtigten Rechtsanwälte der Pro Humanis beim Amtsgericht Jever Klage ein.
In Hinblick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 25.10.2017 XII ZR 1/17 nahm die Pro Humanis Humansponsoring GmbH die Klage zurück. In dem Urteil des BGH heißt es, dass in dem Fall eine „Intrasparenz des letzten möglichen Kündigungszeitpunktes“ gegeben sei. Soll bedeuten, dass unser Mitglied von einer festen Laufzeit ausging und somit eine automatische Vertragsverlängerung überraschend kam.
Die Pro Humanis Humansponsoring GmbH zog ihre Klage demzufolge zurück. Demzufolge fasste das Amtsgericht Jever unter dem Aktenzeichen 5 C 371/17 den Beschluss, dass die Kosten des Rechtsstreites der Klägerin auferlegt werden. Wir freuen uns für den Erfolg unseres Mitglieds.
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