Titel: Erfolg für Mitglied: Stadt Essen lenkt bei SGB II Leistungen ein

Erfolg für Mitglied: Stadt Essen lenkt bei SGB II Leistungen ein

21.10.22

Ein erfreulicher Tat für ein Mitglied des Verbraucherdienstes: Nach einem monatelangen Kampf hat heute die Stadt Essen bzw. das dortige Jobcenter West den Leistungsanspruch nach dem SGBII Sozialgesetzbuch 2 (Hartz IV) bewilligt. Seit Februar kämpfte unser Mitglied um diese Leistungen, seit Ende Juli mit unserer Unterstützung.

Erst der durch den für den Verbraucherdienst tätigen Anwalt eingereichte Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zum Sozialgericht Duisburg führte für unser Mitglied zum Erfolg: Die Stadt Essen bewilligte den Leistungsanspruch vollständig. Für unser Mitglied geht damit eine lange Durststrecke zu Ende. Der Sturz in die Obdachlosigkeit konnte verhindert werden.

Auszug aus dem Abhilfebescheid

Was war passiert?

Das Mitglied wurde Anfang des Jahres arbeitslos. Nach Ende des ALG I Anspruchs sollte das Jobcenter einspringen. Und damit begann der Leidensweg unseres Mitgliedes. Unterlagen um Unterlagen wurden eingereicht, die Lebensgemeinschaft auf Probe beantragt, Unterlagen der Partnerin eingereicht und mehr. Doch alles reichte nicht, das Jobcenter lehnte wegen angeblicher Mitwirkungspflichtverletzung den Leistungsanspruch ab.

Erst nachdem wir einen Antrag ans Sozialgericht gestellt hatten, gab die Stadt Essen also nach und bewilligte nun Leistungen.

Auch wenn es nicht der gesetzlichen Konzeption von sozialer Sicherung entspricht, ist unsere Erfahrung doch die, dass man um sein Recht oftmals kämpfen muss – egal ob die Leistungspflicht offenkundig besteht oder nicht.

Denn dass einfach so Zahlungen erfolgen, ist unwahrscheinlich. Gerade in schwierigen Fällen wie der Frage, ob eine Bedarfsgemeinschaft besteht oder nicht, ob Einkommen zurechnen ist oder nicht, lohnt es sich fachkundige Unterstützung zu erhalten, die für Sie kämpft. Zum Beispiel als Mitglied des Verbraucherdienstes über unsere angeschlossenen Anwälte.

Bürgergeld ab 2023

Insbesondere das zum 01.01.2023 starten sollende Bürgergeld wird neue Rechtsfragen und Unsicherheiten mit sich bringen. Lassen Sie sich von Anfang an kompetent beraten und nicht über den Tisch ziehen.


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