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Unwetter-Schäden: Welche Versicherung zahlt – und wann?

15.07.21

Vollgelaufene Keller oder Autos, Hochwasser, umgestürzte Bäume. Die immensen Schäden des aktuellen Unwetters macht deutschlandweit zu schaffen. Zum derzeitigen Zeitpunkt ist noch keine Entwarnung im Sicht, doch bestimmte Fragen stellen sich bereits jetzt: wer zahlt die Unwetter-Schäden? Kommt meine Versicherung dafür auf? Habe ich die passende Versicherung abgeschlossen? Und was ist eine Elementarschadenversicherung?

Hochwasser und Überschwemmung: Welche Versicherung kommt in Frage?

Das Wichtigste zuerst: Eine allgemeingültige Versicherung gegen Unwetterschäden existiert in der Form nicht. Es ist leider ein Irrtum davon auszugehen, dass Unwetterschäden an Immobilien automatisch durch eine Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt sind. Soll Haus und/oder Wohnung gegen Unwetter-Schäden wie unter anderem Hochwasser und Überschwemmungen versichert werden, bedarf es einer Elementarschadenversicherung.

Zur Unterscheidung: Die Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden am Haus selbst auf, wie beispielsweise Sturmschäden. Schlägt ein Blitz und verursacht einen Brand, wird es von der Gebäudeversicherung übernommen. Die Hausratversicherung dagegen für all jene (frei beweglichen) Gegenstände, die z.B. durch eine Überschwemmung Schaden genommen haben. Dazu zählen natürlich Möbel, Teppiche usw. Dringt Wasser von der Straße in die Wohnung (oder durch Überflutungen), wird die Abdeckung der Schäden durch eine zusätzliche Elementarversicherung gewährleistet.

Elementarschadenversicherung: Das sollten Verbraucher beachten

Bevor jedoch zügig eine solche Elementarschadenversicherung abgeschlossen wird, sollten unbedingt die Bedingungen geklärt werden, sprich: welche Schäden im Detail übernommen werden. Sie wird üblich zusätzlich zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung angeboten und soll bei Schäden durch Naturereignisse, (Überschwemmung, Hochwasser) schützen. Achten Sie vor Abschluss einer solchen Versicherung unbedingt darauf, dass Schäden durch Witterungsniederschläge und Schäden durch Rückstau mit eingeschlossen sind.

Jedoch ist wichtig zu wissen, dass Elementarschadenversicherung häufig bei Wasserschäden nur dann greift, wenn das Wasser an die Oberfläche gelangt ist. Jene Schäden, die durch von unten ins Mauerwerk drückende Grundwasser entstehen, das sogenannte „Druckwasser“, sind nicht versichert. Letztendlich kann es mit Schwierigkeiten verbunden sein, die entsprechende Beweislage zu erbringen.

Nicht jedes Gebäude lässt sich versichern. Besonders Häuser in Risikolagen lassen sich häufig gar nicht versichern – oder gegen sehr hohe Preise. Hinzu kommt, dass jene Versicherungsnehmer, die bereits von einem Elementarschaden betroffen waren, unter Umständen keinen neuen Versicherer finden werden.


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