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BGH entscheidet: Tap Tags Influencer Werbung?

09.06.21

Sind Tap Tags durch Influencer auf Instagram Werbung und dementsprechend zu kennzeichnen? Über diese auf Instagram von Influencern genutzte Möglichkeit, direkt auf Produktseiten zu verlinken, verhandelt der Bundesgerichtshof am 29.07.2021 in den Verfahren I ZR 90/20, I ZR 125/20 und I ZR 126/20.

Aus der Pressemitteilung des Bundesgerichtshof:

Kläger ist in allen Verfahren ein Verein, zu dessen satzungsgemäßen Aufgaben die Wahrung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder einschließlich der Verfolgung von Verstößen gegen das Lauterkeitsrecht gehört. Die Beklagten sind Influencerinnen, die auf der Social-Media-Plattform Instagram regelmäßig Bilder veröffentlichen. Bestandteil der Bilder sind von den Beklagten eingefügte sogenannte „Tap Tags“. Klickt man auf das mit „Tap Tags“ versehene Bild eines Instagram-Beitrags, erscheinen die „Tap Tags“, die die Firmen bzw. Marken der Hersteller von Produkten oder der Inhaber von Betrieben enthalten, die in der Regel auf dem jeweiligen Bild zu sehen sind. Durch einen Klick auf einen „Tap Tag“ wird der Nutzer auf das Instagram-Profil des jeweiligen Unternehmens weitergeleitet.
Der Kläger sieht darin unzulässige Schleichwerbung und nimmt die Beklagten jeweils auf Unterlassung und Ersatz einer Abmahnkostenpauschale in Anspruch.

aus der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs

Update: 30.07.2021: BGH wird am 09.09. Urteil verkünden

Der vorsitzende Richter meinte in der gestrigen Verhandlung folgendes:

„Fraglich ist, ob mit der Verlinkung der Tap Tags eine Grenze zur Werbung überschritten ist. Dafür könnten einige Gründe sprechen“, so Koch.

Zitat nach LTO vom 29.07.2021

Die Rechtsfrage wird sich wahrscheinlich auch durch das Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht erledigen. In diesem wird Ende des Jahres eine klare Regelung für Kennzeichnungspflichten für Influenzer vorhanden sein.

Ist jeder Post eine Werbebotschaft, insbesondere bei Tap Tags?

Es geht um die Frage, wie weit die Werbebotschaft bei einem Influencer geht. Muss bereits immer dann, wenn ein Zusammenhang mit dem Influencer Geschäft besteht, der Beitrag als bezahlte Werbung oder Partnerschaft kenntlich gemacht werden? Oder muss dies nur dann erfolgen, wenn der konkrete Beitrag bezahlt wurde.

Drei Oberlandesgerichte urteilen unterschiedlich mit guten Argumenten zu Tap Tags

Alle drei verhandelten Fällen sind unterschiedlich entschieden worden. Liegt Werbung nur aus dem Gesamtzusammenhang Influencer vor?

Reicht eine Partnerschaft aus, um Werbung anzunehmen? Oder muss der konkrete Beitrag bezahlt worden sein?

Erschließt sich Entgeltlichkeit aus dem Gesamtkontext oder muss diese immer explicit deutlich gemacht werden?

Die Entscheidung des BGH wird zu Rechtssicherheit führen

Die Entscheidung wird nicht nur Rechtssicherheit schaffen und eine einheitliche Rechtsprechung.

Sie wird auch maßgeblich entscheiden, was Influencer und solche, die es werden wollen, aktiv beachten müssen, um nicht abgemahnt zu werden.

Wie oben mitgeteilt, erfolgt die Entscheidung am 09.09.2021. Wir werden für Sie auch hierüber berichten.


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