Laut einer aktuellen Pressemeldung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde der FX-One bzw. der dazugehörigen Internet-Handelsplattform fx-one.com die unerlaubt erbrachte Abschlussvermittlung und Finanzportfolioverwaltung untersagt.
„Das Sammeln von KYC war noch nie einfacher!“ heißt er auf der Webseite fx-one.com, eine Online-Handelsplattform. Betrieben wird das Angebot laut der Seite „Kontakt“ von einer Firma namens FX-One mit Sitz in One Canada Square, Canary Wharf, London E14 5AA.
Aktuell ordnete die BaFin hat mit einem Bescheid vom 04.12.2020 gegenüber der FX-One die sofortige Einstellung der unerlaubt erbrachten Abschlussvermittlung und Finanzportfolioverwaltung an. Auf dem besagten Portal der FX-One sollen gegenüber Kunden die die Eröffnung von Handelskonten angeboten worden sein.
Durch eine Registrierung bzw. eine Eröffnung eines Kundenkontos sollen Forex-Produkte (Foreign-Exchange), Kryptowährungen, Aktien, Indizes, und finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) gehandelt werden können. In Hinsicht auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB, auf der Webseite einsehbar Stand 28.01.2021) wird FX-One dabei als „Agent“ bzw. als „Anwalt“ im Namen und im Auftrag der Kunden tätig. Darüber hinaus sollen Handelsentscheidungen ohne Kenntnis der Anleger durch Mitarbeiter der FX-One getroffen worden sein.
Die BaFin stellt klar, dass die Gesellschaft somit gewerbsmäßig die Abschlussvermittlung gemäß § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 2 Kreditwesengesetz (KWG) sowie die Finanzportfolioverwaltung gemäß § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 KWG betreibt. Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die FX-One nicht und handelt daher ohne Genehmigung. Im Klartext: Verbraucher sollten die Finger von diesem Produkt lassen!
Verbraucher laufen Gefahr, einen Totalverlust zu erleiden. Es besteht somit die Möglichkeit bei FX One eingesetztes Geld komplett zu verlieren. Die besagte Website richtet sich wahrscheinlich an Bürger im DACH-Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz) und an Verbraucher in Russland und englischsprachige Interessierte. Es lohnt sich, regelmäßig einen Blick in die Listen der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden zu werfen, um die Gefahr eines Anlagebetrugs zu mindern.
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Keine Ahnung wo die Bewertungen her kommen aber alle sind offensichtlich gefakt. .ganzen Kommentar lesen..
Wir haben mit der IFS Institut für Stadtmarketing Lorenz GmbH eine Vertrag über eine Werbeaktion geschlossen und um das Kündigungsfrist… .ganzen Kommentar lesen..
Zum Kommentar von Lukas Lindler vom 23.05.2023: Witzbold! Die bei Google im obigen Kontext angezeigte "Bewertung: 4,7 · 750 Rezensionen"… .ganzen Kommentar lesen..
Ich habe überhaupt kein vertrauen in diese "Firma" ich musste vor ein paar Jahren anzeige gegen sie erstatten, weil sie… .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu Warnung vor FX-One und der Online-Handelsplattform fx-one.com