Laut einer aktuellen Pressemeldung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde der FX-One bzw. der dazugehörigen Internet-Handelsplattform fx-one.com die unerlaubt erbrachte Abschlussvermittlung und Finanzportfolioverwaltung untersagt.
„Das Sammeln von KYC war noch nie einfacher!“ heißt er auf der Webseite fx-one.com, eine Online-Handelsplattform. Betrieben wird das Angebot laut der Seite „Kontakt“ von einer Firma namens FX-One mit Sitz in One Canada Square, Canary Wharf, London E14 5AA.
Aktuell ordnete die BaFin hat mit einem Bescheid vom 04.12.2020 gegenüber der FX-One die sofortige Einstellung der unerlaubt erbrachten Abschlussvermittlung und Finanzportfolioverwaltung an. Auf dem besagten Portal der FX-One sollen gegenüber Kunden die die Eröffnung von Handelskonten angeboten worden sein.
Durch eine Registrierung bzw. eine Eröffnung eines Kundenkontos sollen Forex-Produkte (Foreign-Exchange), Kryptowährungen, Aktien, Indizes, und finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) gehandelt werden können. In Hinsicht auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB, auf der Webseite einsehbar Stand 28.01.2021) wird FX-One dabei als „Agent“ bzw. als „Anwalt“ im Namen und im Auftrag der Kunden tätig. Darüber hinaus sollen Handelsentscheidungen ohne Kenntnis der Anleger durch Mitarbeiter der FX-One getroffen worden sein.
Die BaFin stellt klar, dass die Gesellschaft somit gewerbsmäßig die Abschlussvermittlung gemäß § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 2 Kreditwesengesetz (KWG) sowie die Finanzportfolioverwaltung gemäß § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 KWG betreibt. Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die FX-One nicht und handelt daher ohne Genehmigung. Im Klartext: Verbraucher sollten die Finger von diesem Produkt lassen!
Verbraucher laufen Gefahr, einen Totalverlust zu erleiden. Es besteht somit die Möglichkeit bei FX One eingesetztes Geld komplett zu verlieren. Die besagte Website richtet sich wahrscheinlich an Bürger im DACH-Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz) und an Verbraucher in Russland und englischsprachige Interessierte. Es lohnt sich, regelmäßig einen Blick in die Listen der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden zu werfen, um die Gefahr eines Anlagebetrugs zu mindern.
Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790
Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.
Gerne können Sie uns auch via Email-Adresse und Kontaktformular erreichen: KONTAKT
Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.
Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.
In unserem Blog finden Sie allgemeine Informationen zu verschiedenen Verbraucherschutzthemen.
Das kann ich nicht so bestätigen. Ich habe das Coaching bei Danny Radke gemacht und kannte dadurch meinen Job in… .ganzen Kommentar lesen..
Vielen Dank lieber Verbraucherdienst. Wenn ich auf Google folgendes suche "lukas linder online business" Lukas Lindler Holding GmbH: Erfahrungen und… .ganzen Kommentar lesen..
Letzte Zeit hab ich bemerkt, das Arbeiter von Firma PAC control lassen keine gelbe Zettel unter den Scheibenwischer. Die machen… .ganzen Kommentar lesen..
Auch ich bin drauf rein gefallen. Ich weiss nicht was ich tun soll .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu Warnung vor FX-One und der Online-Handelsplattform fx-one.com