Nach einem unerwarteten Anruf für eine Beteiligung an einem Pool-Trading einer Just Eazy GmbH wandte sich Herr B. an Verbraucherdienst e.V. Herr B. war verwundert woher diese Anrufer seine Rufnummer hatte. Er ließ sich die Zeichnungsscheine sowie allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) per E-Mail übermitteln und stellte diese zur Prüfung Verbraucherdienst e.V. zur Verfügung.
Die Prüfung der Unterlagen durch den Verein für Verbraucherschutz ergab folgendes. Laut der AGB sollen 40 Mio. US$ gesammelt werden für ein sogenanntes Pool Trading. Die Bareinlagen sollen auf das Konto der Just Eazy GmbH eingezahlt werden, welches der HypoVereinsbank eingerichtet ist. Anleger sollen das Management der Just Eazy mit der alleinigen Geschäftsführung und Abwicklung seines Investments beauftragen.
Die Unterlagen für die AGB weisen zwei Firmenlogos aus: Das einer Just Eazy PLC und das Logo der Just Eazy GmbH. Welchem der beiden Unternehmen der Anleger eine Handlungsvollmacht erteilen soll, geht daher nicht klar aus den AGB hervor. Da der Gerichtsstand in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit München ausgewiesen wird, ist zu vermuten, dass der Anleger eine Handlungsvollmacht an die Just Eazy GmbH erteilt. Diese Vermutung liegt zumindest nahe, da der Sitz der Just Eazy GmbH ebenfalls mit München angegeben ist. Ein weiterer Umstand kann geneigte Anleger zu dieser Überlegung führen. Die Unterlagen wurden Herrn B. per E-Mail zugestellt. Auch aus der Signatur des betreffenden E-Mails geht hervor, dass das Servicebüro für Finanz-Management seinen Geschäftssitz, ebenso wie die Just Eazy GmbH selbst, in München hat.
Trotz intensiver Studie der AGB als auch eines Zeichnungsscheins war für Verbraucherdienst e.V. nicht erkennbar, welcher Verwendung Investitionen eines Kunden zugeführt werden sollen. Herr B. gab dazu an, dass ihm weder ein Prospekt noch eine ausführliche Risikobelehrung übermittelt wurden. Siehe unter 0.1
In den AGB wird das Risiko unter § 8 nur insoweit angesprochen, als das ein unmittelbares Risiko nicht besteht, dennoch für jedwedes Geschäft ein zugrunde liegendes unternehmerisches Risiko bestehen bleibt. Verbraucherdienst e.V. ist hier der Meinung, dass nach dem WHPG (Wertpapierhandelsgesetz) § 15 ein solcher Risikohinweis nicht ausreichend ist.
Der Zeichnungsschein wirbt mit einer Full-Deposit-Garantie durch “US-Bank, San-Fransico, CA“ bis zu einer Einlage von 300.000 US$. Für einen Anleger ohne Kenntnisse zu Wertpapiergeschäften könnte der formulierte Hinweis auf eine Full-Deposit-Garantie den Eindruck erwecken, seine Einlagen seien bis zu 300.000 US $ abgesichert.
Im Bereich Wertpapier ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) die Hinterlegung eines Emissionsprospektes erforderlich. Verbraucherdienst e.V. forschte aufgrund der Just Eazy – Unterlagen in der Datenbank der BaFin. Dort ist weder durch das Unternehmen Just Eazy PLC Sitz London, noch durch die Just EAZY GmbH ein Emissionsprospekt hinterlegt worden. Geschäfte dieser Art unterliegen der Aufsicht der Bafin. Dort müsste für derartige Investmentangebote ein Emissionsprospekt hinterlegt sein.
Mit dem Ergebnis der Recherchen wandte Verbraucherdient e.V. sich an den Geschäftsführer der Just Eazy GmbH Herrn T. K.
1.0 Wie kommen Sie an die personenbezogenen Kontaktdaten der Angerufenen, die Verbraucherdienst e.V. zudem mitteilen, dass Sie bereits in der Vergangenheit durch dubiose Anlagetipps mittels unerlaubter Werbeanrufe geschädigt wurden?
3.0 Sie erwarten, dass Anleger Ihnen eine Generalvollmacht erteilen. 3.1 Ist es nicht üblich Anleger über die Just Eazy GmbH und Just Eazy PLC bezüglich des wirtschaftlichen Standes der Unternehmen, des Risikos usw. zu informieren?
4.0 Aus dem Zeichnungsschein geht lediglich hervor das eine Depotsicherung, durch eine nicht einmal benannte US Bank in San Francisco Californien, in Höhe von 300.000 US $ erfolgt.4.1 Können Sie uns die Bank benennen und Verträge vorlegen, aus denen die Einlagensicherung hervorgeht?
5.0 Der Zeichnungsschein trägt keine ISIN-Nummer. Eine Abfrage der BaFin-Datenbank ergab, dass Ihr Unternehmen in München als Vermittler nicht gelistet ist.
6.0 Die BaFin-Datenbank stellt keine Informationen zur für die angebotene Dienstleistung zwingend erforderlichen Hinterlegung eines Emissionsprospektes seitens der Just Eazy PLC zur Verfügung.
7.0 Bereits geworbenen Anlegern die sich an Verbraucherdienst e.V. wandten geben an, es wurde ihnen auch kein Emissionsprospekt übermittelt aus welchem hervorgeht, wie die garantierte jährliche Verzinsung in Höhe von 6,75 % erwirtschaftet werden soll.
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Kommentare zu Unternehmen aus München fällt mit Werbeanrufen auf