Herr B.V. wandte sich an Verbraucherdienst e.V. Er informierte den Verein über einen Cold Call (unerwünschter Werbeanruf), der seiner Ansicht nach einen dubiosen Anlagetipp zum Inhalt hatte. Ebenso verwundert äußerte sich Herr V. darüber, woher die Firma TradesDirect Inc. mit Sitz in 60327 Frankfurt am Main, Messeturm, Friedrich-Ebert- Anlage, seine Kontaktdaten hatte. Herr V. übermittelte Verbraucherdienst e.V. die ihm von TradesDirect zugesandten Unterlagen zur Prüfung …
Verbraucherdienst e.V. prüfte die Adressangaben der TradesDirect, welche sich als unvollständig herausstellten. Unter den auf der Homepage angegebenen Kontaktdaten zum Beispiel ist eine Firma TradesDirect Inc. bei der Telefonauskunft nicht bekannt. (Stand 09.03.2012)
Verbraucherdienst e.V. versuchte die Firma TradesDirect Inc. daraufhin am Freitag 09.03.2012 telefonisch zu erreichen. Eine Frau W. nahm den Anruf des Vereins ohne Angabe einer Firmennennung an. Auf mehrmalige Anfrage wer der Geschäftsführer sei teilte Frau W. gegenüber Verbraucherdienst e.V. mit, eine Kontaktaufnahme mit dem Geschäftsführer sei nur über den Weg der Rechtsabteilung möglich. Auch wurde seitens Frau W. verweigert eine telefonische Verbindung zum Geschäftsführer oder der Geschäftsleitung herzustellen. Einzig der Bitte um einen Rückruf wurde schließlich zugestimmt, diese weiter zu geben.
Tatsächlich wurde Verbraucherdienst e.V. von einem Herrn O.L. mit unterdrückter Rufnummer angerufen, der sich als der Geschäftsleitung zugehörig vorstellte. Auf Nachfrage zu seiner genauen Funktion in der Geschäftsleitung im Hause TradesDirect blieb auch Herr L. die Antwort beharrlich schuldig. Ein wirklich kompetentes, fachkundiges Gespräch kam hier nicht zustande. Das Telefonat zeichnete sich durch grobes, pampiges Verhalten seitens Herrn L. aus.
Warum preisen Sie die Aktie mittels Cold Calling an, obwohl Sie wissen sollten, dass diese Vorgehensweise ein Rechtsverstoß darstellt?
Auch in diesen Zusammenhängen bitten wir Sie höflichst Stellung zu nehmen und ggfs. entsprechend vorhandene Nachweise darzulegen.
(16.03.2012 Nachtrag: Beide „Auszeichungen“ nicht mehr vorhanden)
Verbraucherdienst e.V. bat TradesDirect um eine Stellungnahme und stellte dafür ein Zeitfenster anderthalb Wochen zur Verfügung. Nach Ablauf dieses Zeitfensters würde der recherchierte Sachverhalt zu präventiven Zwecken auf der Webseite des Vereins oder als Pressemeldung veröffentlicht. TradesDirect Inc. verzichtete auf die Option der Stellungnahme vor Veröffentlichung und ließ die Frist verstreichen.
Vor der heutigen Veröffentlichung (16.03.2012) des hier geschilderten Sachverhaltes vom 09.03.2012 nahm Verbraucherdienst e.V. die Webseite der TradesDirect nochmals in Augenschein.
Nicht mehr vorhanden sind die zwei angeblichen „Auszeichnungen“ und ein Impressum. Letzteres ist für den in Deutschland gehosteten Webauftritt der TradesDirect Vorschrift laut Telemediengesetz. Nimmt man eine empfindliche Geldstrafe wegen eines fehlenden Impressum in Kauf, um die namentliche Bekanntgabe eines Verantwortlichen bei TradesDirect zu vermeiden?
Verbraucherdienst e.V. rät von Anlageangeboten mittels unerwünschter Werbeanrufe grundsätzlich ab.
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