TradesDirect bewirbt Petrolog Aktie per Cold Call

16.03.12

Herr B.V. wandte sich an Verbraucherdienst e.V. Er informierte den Verein über einen Cold Call (unerwünschter Werbeanruf), der seiner Ansicht nach einen dubiosen Anlagetipp zum Inhalt hatte. Ebenso verwundert äußerte sich Herr V. darüber, woher die Firma TradesDirect Inc. mit Sitz in 60327 Frankfurt am Main, Messeturm, Friedrich-Ebert- Anlage, seine Kontaktdaten hatte. Herr V. übermittelte Verbraucherdienst e.V. die ihm von TradesDirect zugesandten Unterlagen zur Prüfung …

Bei dem seitens TradesDirect Inc. massiv beworbenen Wertpapier handelt es sich um die Petrolog Aktie WKN A1JG5S. Der Handel über Frankfurt Xetra begann erst am 04.10.2011, wobei ein nennenswertes Handelsvolumen zunächst nicht nachvollziehbar ist. Erst seit dem 23.01.2012 wird ein Handelsvolumen von 11.500 Stck. Aktien angezeigt. Parallel zu den unerwünschten Werbeanrufen ist ein täglicher Handel seit dem 23.02.2012 feststellbar. Woran mag das wohl liegen??

Verbraucherdienst e.V. prüfte die Adressangaben der TradesDirect, welche sich als unvollständig herausstellten. Unter den auf der Homepage angegebenen Kontaktdaten zum Beispiel ist eine Firma TradesDirect Inc. bei der Telefonauskunft nicht bekannt. (Stand 09.03.2012)


Verbraucherdienst e.V. versuchte die Firma TradesDirect Inc.
daraufhin am Freitag 09.03.2012 telefonisch zu erreichen. Eine Frau W. nahm den Anruf des Vereins ohne Angabe einer Firmennennung an. Auf mehrmalige Anfrage wer der Geschäftsführer sei teilte Frau W. gegenüber Verbraucherdienst e.V. mit, eine Kontaktaufnahme mit dem Geschäftsführer sei nur über den Weg der Rechtsabteilung möglich. Auch wurde seitens Frau W. verweigert eine telefonische Verbindung zum Geschäftsführer oder der Geschäftsleitung herzustellen. Einzig der Bitte um einen Rückruf wurde schließlich zugestimmt, diese weiter zu geben.

Tatsächlich wurde Verbraucherdienst e.V. von einem Herrn O.L. mit unterdrückter Rufnummer angerufen, der sich als der Geschäftsleitung zugehörig vorstellte. Auf Nachfrage zu seiner genauen Funktion in der Geschäftsleitung im Hause TradesDirect blieb auch Herr L. die Antwort beharrlich schuldig. Ein wirklich kompetentes, fachkundiges Gespräch kam hier nicht zustande. Das Telefonat zeichnete sich durch grobes, pampiges Verhalten seitens Herrn L. aus.

Daraufhin zog Verbraucherdienst e.V. es vor sich noch am gleichen Tag (09.03.2012) per E-Mail an die Firma TradesDirect Inc. zu wenden um folgende Fragen zu stellen:
1. Ist Ihre Firma in der Datenbank der Bafin unter dem Firmennamen TradesDirect Inc. als Vermittler gelistet?
2. Ist es Ihnen nicht bekannt, dass die Listung bei der BaFin im Zusammenhang mit Aktienempfehlungen vorgeschrieben ist?
3. Die seitens TradesDirect beworbene Aktie Petrolog (WKN A1JG5S ) ist erst seit dem 04.10.2011 im Handel und wies bis zum 21.02.2012 kein relevantes Handelsvolumen auf. Erst mit Beginn der unerwünschten Werbeanrufe ab 23.02.2012 sind Umsatzbewegungen erkennbar.

Warum preisen Sie die Aktie mittels Cold Calling an, obwohl Sie wissen sollten, dass diese Vorgehensweise ein Rechtsverstoß darstellt?

4. Das Impressum Ihrer Homepage ist unvollständig im Sinne des Telemediengesetzes da zum Beispiel keine juristische Person angegeben wird. Auch dieses müsste Ihnen bekannt sein? (16.03.2012 Nachtrag: Impressum nicht mehr vorhanden)
5. TradesDirect Inc. wirbt mit Rivtac portable als Auszeichnung. Im Zusammenhang mit der Finanzwelt ist dem Verein diese Auszeichnung so wenig bekannt wie Google. Die Ergebnisse der Suchmaschine weisen bezüglich dem  Begriff Rivtac nur Zusammenhänge aus der Metallindustrie aus. Ähnlich verhält es sich mit der auf Ihrer Webseite kommunizierten Auszeichnung Best Analyst Readers Award 2011, nach der ihr Haus den ersten Platz belegte. Auch diese Angabe ist nirgendwo nachvollziehbar. Aufgrund dieser Ergebnisse werden die Auszeichnungen von Verbraucherdienst e.V. angezweifelt.

Auch in diesen Zusammenhängen bitten wir Sie höflichst Stellung zu nehmen und ggfs. entsprechend vorhandene Nachweise darzulegen.
(16.03.2012 Nachtrag: Beide „Auszeichungen“ nicht mehr vorhanden)


Verbraucherdienst e.V. bat TradesDirect
um eine Stellungnahme und stellte dafür ein Zeitfenster anderthalb Wochen zur Verfügung. Nach Ablauf dieses Zeitfensters würde der recherchierte Sachverhalt zu präventiven Zwecken auf der Webseite des Vereins oder als Pressemeldung veröffentlicht. TradesDirect Inc. verzichtete auf die Option der Stellungnahme vor Veröffentlichung und ließ die Frist verstreichen.

Vor der heutigen Veröffentlichung (16.03.2012) des hier geschilderten Sachverhaltes vom 09.03.2012 nahm Verbraucherdienst e.V. die Webseite der TradesDirect nochmals in Augenschein.


Nicht mehr vorhanden sind
die zwei angeblichen „Auszeichnungen“ und ein Impressum. Letzteres ist für den in Deutschland gehosteten Webauftritt der TradesDirect Vorschrift laut Telemediengesetz. Nimmt man eine empfindliche Geldstrafe wegen eines fehlenden Impressum in Kauf, um die namentliche Bekanntgabe eines Verantwortlichen bei TradesDirect zu vermeiden?

Verbraucherdienst e.V. rät von Anlageangeboten mittels unerwünschter Werbeanrufe grundsätzlich ab.


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Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

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