Gold Aktie International SE

06.03.14

Das Unternehmen Gold International SE, Geschäftsanschrift Düsseldorf Füllenbachstraße, bietet mittels Spam-Anrufe Reservierungen auf Goldaktien an. Die Firma hat nach Aussagen der Mitglieder die Angebote via Cold Calling unterbreitet. Mitglied sein- bedeutet Sicherheit ! Laut der Verbraucher sollen für die Reservierung einer solchen Goldaktie monatliche Zahlungen bis ca. 70 EUR geleistet werden. Ob es diese Goldaktie überhaupt gibt, wurde bisher von der Firma Gold International SE nicht offengelegt.

Es wird den Verbrauchern wohl während der Telefonate mittgeteilt, dass den Kunden Werbematerialien zugestellt würden um sich das Angebot anschauen zu können. Tatsächlich wurden diese Unterlagen mittels Postident von der Firma Gold International SE versandt. Allerdings wurde nach Aussagen der Investoren von der Firma nicht mitgeteilt, dass durch die Annahme und Unterschrift des Postident-Formulars ein wirksamer Vertrag begründet wird. Zudem soll in den Gesprächen nicht auf ein Widerrufsrecht hingewiesen worden sein. Solche Angebote unterliegen der Finanzaufsicht BaFin. Diese hat das öffentliche Angebot untersagt. Ein solches Verhalten im Rahmen eines Postident-Verfahrens wurde durch das Kammergericht Berlin als wettbewerbswidrig angesehen. Urteil LG Berlin, Az: 5 U 93/11.

Die Kontoauszüge und die Telefonwerbung der Gold Aktie International SE versprechen hohe Gewinne

Hohe risikofreie Gewinne von 100 % und eine sichere Wertanlage in krisengeschüttelten Zeiten werden mittels der unerlaubten Telefonwerbung für die Goldaktie der Gold Aktie International SE, Gold Aktie II SE und der Gold Aktie III SE versprochen, die als Haustürgeschäfte per Postident-Verfahren durch den Postboten verifiziert werden.

Zugeschicktes Informationsmaterial (mittels Telefonwerbung) wird zu einem Haustürgeschäft

Willigt der Verbraucher dank unerlaubter Telefonwerbung dem Versprechen der Gold Aktie International SE, Gold Aktie II SE sowie Gold Aktie III SE ein, sich (kostenloses) Informationsmaterial über die Goldaktie (WKN A1PG8R) schicken zu lassen, klingelt einige Tage später ein Postbote mit einem Paket samt einem Haustürgeschäft.

Erst Telefonwerbung, dann Hautürgeschäft per Postident-Verfahren

Lässt man per Postident-Verfahren (mittels Personalausweis und zwei Unterschriften) das zugeschickte Informationsmaterial bestätigen, hat man nicht nur das zugesicherte Infomaterial über die angeblich zukunftssicheren Aktien bekommen, sondern mittels eines Haustürgeschäfts (vermittelt durch einen unerlaubten Telefonanruf) einen rechtgültigen Vertrag mit der Gold Aktie International SE, Gold Aktie II SE sowie der Gold Aktie III SE für die Goldaktie unterschrieben. Durch das Postident-Verfahren des Postboten an der Haustür konnte die Gold Aktie International SE, Gold Aktie II SE bzw. der Gold Aktie III SE den (ungewollten) Vertragsabschluss für die Goldaktie mittels eines Haustürgeschäfts mit dem Kunden verifizieren.

Mittels Telefonwerbung und Haustürgeschäft nur eine Reservierungsprämie für die Goldaktie der Gold Aktie International SE, Gold Aktie II SE und der Gold Aktie III SE erworben

Mit der Unterschrift an der Haustür (Haustürgeschäft) erhält der Verbraucher nicht nur das Werbematerial über die Goldaktie der Gold Aktie International SE, Gold Aktie II SE und der Gold Aktie III SE, sondern auch die Verlagsunterlagen über 4.000 Aktien im Wert von 10.000 Euro, die mit einer monatlichen Reservierungsprämie von 90 Euro (Laufzeit drei Jahre) verbunden sind. Außerdem ist das Wertpapierprospekt zum Erwerb bzw. der Reservierung der Goldaktie der Gold Aktie International SE, Gold Aktie II SE und der Gold Aktie III SE nicht von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt worden. Die BaFin teilte mit, dass ein Wertpapierprospekt nicht vorliegt. Aus diesem Grund dürfen die sogenannten Goldaktien der Gold Aktie International SE, Gold Aktie II SE und der Gold Aktie III SE nicht zum Verkauf angeboten werden. Die Vermittlung der Goldaktie durch die unerlaubte Telefonwerbung und die Haustürgeschäfte sind noch dazu ein fragwürdiges Geschäftsgebaren der Gold Aktie International SE, Gold Aktie II SE und der Gold Aktie III SE. Die Goldaktien der Gold Aktie International SE, Gold Aktie II SE und der Gold Aktie III SE, die mittels Haustürgeschäfte und unerlaubter Telefonwerbung verkauft werden, sind außerdem nicht börsennotiert und werden somit an keiner Börse gehandelt.

Goldaktien unter der Bezeichnung partiarisches Darlehen

Nachdem eine Untersagung der BaFin stattfand, ist zu vermuten, dass nach Aussagen der Verbraucher weiterhin die Goldaktien angeboten wurden – aber unter der Bezeichnung partiarisches Darlehen. In den telefonischen Spam- Anrufen wurde verfahren wie zuvor, indem den Angerufenen nach eigenen Aussagen mitgeteilt wurde, dass diese Werbematerial zugesendet bekommen. Doch den Angerufenen erhielten keine Hinweise, dass mit der Annahme des Infomaterials die Widerrufsfrist beginnt. Eine Vielzahl von Verbrauchern entsorgte dieses Infomaterial, in dem Glauben, keinerlei Verträge eingegangen zu sein. Nach Ablauf der Widerrufsfrist erfolgten dementsprechende Mahnschreiben, in dem die Betroffenen aufgefordert wurden, Zahlung aus einem vermeintlich geschlossenen Vertrag zu leisten. Diese Art der Vorgehensweise und des Angebots – einschließlich der AGBs – waren Grundlage des Zivilverfahrens beim Amtsgericht in Augsburg (Az: 25 C 1104/15). Das Gericht entschied, dass die Gold Aktie SE die Rückzahlung der geleisteten Reservierungsgelder zu erfolgen hat. Die Rückzahlung sei erfolgt und damit wurde das Urteil rechtskräftig.

Nachtrag vom 18.02.2015:
Die Sat 1 Sendung Akte 2015 berichtet am 17.02.2015 über die Goldaktie Zitat:

  • Die Bafin den Handel mit der Aktie wegen Verstoß gegen das Wertpapiergesetz untersagt hat.
  • Das es sich um ein großes aufgeblasenes Konstrukt handelt.

Nachtrag vom 07.12.2015:

Es gibt Neuigkeiten zum geplanten Börsengang auf verbraucherdienst.blogspot.de


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