Titel: BaFin untersagt der Hillhouse Group das öffentliche Angebot von Ant Financial Aktien

BaFin untersagt der Hillhouse Group das öffentliche Angebot von Ant Financial Aktien

01.02.21

Am 17.09.2019 berichtete das Portal test.de über ein „Unseriöses Angebot“ von Airbnb-Aktien, die von einer Hill¬house Group aus Ungarn via Telefon angeboten worden sein soll. Ziel der unerwünschten Anrufe sollen Verbraucher gewesen sein, die bei Interesse eine Email erhielten. Jetzt gibt es Neuigkeiten bezüglich einer Hillhouse Group: die BaFin untersagte am 08.01.2021 das öffentliche Angebot von Aktien der Ant Financial.

Hillhouse Group: Verstoß gegen die Prospektpflicht?

Aktuell soll sich unter der Adresse De Corridor 5c in 3621 Amsterdam der Sitz der Hillhouse Group befinden. Laut einer Google-Recherche ist es möglich, an dieser Adresse Büroräume zu mieten, wie unter anderem virtuelle Büros. Die Suchergebnisse zeigen außerdem die aktuelle Warnung der Bundesanstalt für Finanzleistungsaufsicht.

Die BaFin hat am 8. Januar 2021 das öffentliche Angebot von Aktien der Ant Financial durch die Hillhouse Group aus Amsterdam wegen Verstoßes gegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung untersagt. Dass bedeutet, dass die Hillhouse Group keine Aktien der Ant Financial zum Erwerb in Deutschland anbieten. Laut der BaFin ist diese Maßnahme noch nicht bestandskräftig, aber sofort vollziehbar.

Wie kam es zur Untersagung?

In Deutschland dürfen Wertpapiere grundsätzlich nicht ohne die Veröffentlichung eines zuvor gebilligten Prospekts (durch die BaFin) öffentlich angeboten werden. Dies gilt unter anderem zum Schutz von Verbraucherin, die von manchen Anbieter kontaktiert werden. Durch eine vorherige Prüfung der Unterlagen wird sichergestellt, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob sein Inhalt verständlich und ohne Fallstricke oder Widersprüche ist.

In dem Fall der Hillhouse Group kam es zur Untersagung, weil die nach Artikel 6 ff. erforderlichen Angaben der EU-Prospektverordnung im veröffentlichen Prospekt nicht enthalten waren.

Verstöße dieser Art können teuer werden. Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht stellt nach § 24 Absatz 3 Nr. 1 WpPG eine Ordnungswidrigkeit dar und kann gemäß § 24 Absatz 6 WpPG mit einer Geldbuße von bis zu 5 Millionen Euro bzw. 3 Prozent des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres geahndet werden.

Gab es in der Vergangenheit bereits ein unseriöses Angebot?

Bereits 2019 gab es es eine Warnung vor unerwünschten Anrufen einer Hillhouse Group. Test.de berichtete am 17.09.2019 in dem Artikel „Unseriöses Angebot“ über Aktien des US-Unter¬kunfts¬vermitt¬lers Airbnb die vor dem Börsengang telefonisch durch Mitarbeiter der Hillhouse Group angeboten sein sollen. Interes¬senten sollen demzufolge eine Email mit Hinweisen auf alle “welt¬weiten Beteiligungen“ der Hill-house Capital Management, Cayman ¬Islands erhalten. Diese Investmentfirma ist an Airbnb beteiligt – sie hat aber nichts mit der 2019 gegründeten Hill¬house Group aus Ungarn zu tun, schreibt Test.de.


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